Fonds und US-Hypothekenkrise
Bonitätsschwache US-Immobilienfinanzierer stoßen auch Geldmarktfonds in die Krise: Schadensersatzansprüche und Verjährung auf dem Prüfstand
Wenn Fonds zur Renditeaufbesserung riskante Konstruktionen beigemischt wurden, sollte Beratungspflicht von Banken und Sparkassen überprüft werden
(13.08.07) - Nach Pressberichten erreicht die Krise um in Anleihen verpackte Kredite bonitätsschwacher US-Immobilienfinanzierer nun auch die Privatanleger. Institutionelle Anleger sind davon bereits empfindlich betroffen.
Im Allgemeinen werden institutionelle Investoren und Privatanleger in Geldmarktfonds Gelder geparkt haben, auf die sie kurzfristig zugreifen können und die sie nicht riskieren wollten. Ähnliche Sicherheitserwägungen werden für Rentenfonds und vergleichbare Anlagen gelten, deren Attraktivität gerade der Sicherheitsaspekt ausmachte.
Sollte sich herausstellen, dass solchen Fonds zur Renditeaufbesserung riskante Konstruktionen beigemischt wurden, die unmittelbar oder durch Marktreaktionen zu Kursverlusten führen oder die Fungibilität der Anlage negativ beeinflussen, wird im Schadensfalle zu prüfen sein, ob vermittelnde oder beratende Banken und Sparkassen ihrer Verpflichtung zur Aufklärung der Kundschaft und zur anleger- und anlagegerechten Beratung gerecht geworden sind. Darauf weist die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte hin.
In diesem Zusammenhang könnte zu beachten sein § 37 a WpHG. Diese Vorschrift sieht eine kenntnisunabhängige Verjährung vor von drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Schadensersatzanspruch entstanden ist. Die Rechtsprechung macht das Datum in der Regel schon fest an der Beratungssituation und nicht erst am Eintritt von Kursverlusten.
Nach Ablauf dieser Verjährungsfrist könnte ein Schadensersatzanspruch nur noch auf vorsätzliche Tatbestandsverwirklichung gestützt werden.
Die den Interessen sowohl der Privatanleger als auch institutioneller Investoren häufig nicht entsprechende Verjährungssituation sollte nicht erst im Verlustfalle Beachtung finden. Es kann sich empfehlen, allein den bevorstehenden Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren zum Anlass für die Überprüfung einer Anlageentscheidung zu nehmen, um gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen bis hin zu die Verjährung hemmenden Schritten einzuleiten.
Sollte es im Zuge der aktuellen Entwicklungen Veranlassung geben, Kreditinstitute auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, werden Anspruchsteller oft auch mit weiteren Pflichtverletzungen argumentieren können. Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang etwa auf die in vielen Fällen unterbliebene Aufklärung über Rückvergütungen, die Banken und Sparkassen aus Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren umsatzabhängig erhielten. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sieht in dieser Praxis einen Anreiz, nicht nur die Interessen des Kunden zu berücksichtigen, sondern auch die eigenen am Erhalt möglichst hoher Kick-Backs und damit eine Gefährdung des Bankkunden. (Jens Graf: ra)
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Änderung des Beurkundungsrechts
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Justiz zukunftsfest machen
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
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Versicherungsleistungen nach § 314 VAG
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Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht
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Datenkontrolle im Zeitalter der KI
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.