Infos zur Unternehmenssteuerreform 2008
Sicher durch die Unternehmenssteuerreform 2008 navigieren - Kostenloser Leitfaden hilft bei der Orientierung durch die steuerlichen Änderungen
Neues Informationsportal soll mittelständische Unternehmen auf die anstehende Unternehmenssteuerreform vorbereiten
(10.10.07) - Am 01. Januar 2008 tritt das neue Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 in Kraft und mit ihm viele steuerliche Änderungen für mittelständische Unternehmen. Damit die Reform für die betroffenen Firmen keine Irrfahrt zwischen Gesetz und Ausführung wird, soll das neue Informationsportal www.unternehmenssteuerkompass2008.de über die wichtigsten Neuerungen aufklären.
Es wurde von Sage Software in Zusammenarbeit mit einer internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft entwickelt. Das Portal versorgt mittelständische Unternehmen mit wertvollen Informationen, Tipps und Tricks sowie Beispielrechnungen rund um die Reform.
Literatur zum Thema "Unternehmenssteuerreform"
Unternehmen können auf den kostenlosen Leitfaden "Unternehmenssteuerreform 2008" anfordern, der die wichtigsten Eckpunkte der Reform und weitere Besonderheiten in ihren Grundzügen vorstellt und wie ein Kompass durch das Gesetzesfahrwasser führt. Er umfasst rund 30 Seiten Hintergrundinformationen und stellt die bisherige Rechtslage den Änderungen gegenüber. Praxisnahe Rechnungsbeispiele veranschaulichen die zahlenmäßigen Auswirkungen der Gesetzesänderungen.
Das Portal hat jedoch nicht nur zum Ziel, wertvolle Fakten und Tricks zu den Themen der Steuerreform bereitzustellen, sondern diese auch leicht verständlich zu präsentieren: Daher gibt es neben hilfreichen Textdokumenten zusätzliche Web-Videos (Podcasts), in denen die Steuerexperten der kooperierenden Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft über die wichtigsten Themen der Steuerreform informieren.
Zur Unternehmenssteuerreform 2008
Die Unternehmenssteuerreform verfolgt das Ziel, die Gesamtsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften und ertragsstarke Personengesellschaften derart zu senken, dass der Standort Deutschland national und international attraktiv und wettbewerbsfähig wird. Betroffen sind dabei die Bereiche Gewerbe-, Abgeltungs- und Körperschaftssteuer, Abschreibungen und Investitionsabzugsbetrag, Thesaurierungsbegünstigungen sowie Zinsschranke und Mantelkauf.
(Sage: ra)
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