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Ältere im Gesundheitssystem nicht benachteiligen


Compliance im Gesundheitswesen: Morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) benachteiligt ältere Versicherte
Für diskriminierende Entwicklung sei unter anderem ein unzureichender Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen verantwortlich

(24.09.13) - "Ältere Menschen, die oft an mehreren Krankheiten leiden, dürfen im Gesundheitssystem nicht benachteiligt werden. Sie sind besonders auf medizinische Leistungen angewiesen". Das erklärte die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, anlässlich des heute vom Bundesversicherungsamt (BVA) veröffentlichten Tätigkeitsberichts 2012. Das BVA mahnt darin das Vorgehen einiger Krankenkassen an, vorrangig einkommensstarke und gesunde Versicherte für eine Mitgliedschaft zu gewinnen, beziehungsweise ältere oder kranke Versicherte aus der Krankenkasse herauszudrängen.

"Seit Jahren ist bekannt, dass für diese unhaltbare und diskriminierende Entwicklung unter anderem ein unzureichender Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen verantwortlich ist. Dieser muss endlich korrigiert werden", forderte Mascher. Sonst würde der Wettbewerb zwischen den Kassen vor allem auf dem Rücken von älteren, chronisch kranken und pflegebedürftigen Versicherten ausgetragen.

Der sogenannte morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, der seit 2009 auch die Krankheit der Versicherten berücksichtigt, sollte ursprünglich die unterschiedlichen Versichertenstrukturen der einzelnen Kassen ausgleichen, damit ein fairer Wettbewerb um eine gute Versorgung entstehen kann.

In einem Gutachten hat der wissenschaftliche Beirat des Bundesversicherungsamts bereits 2011 einen Methodenfehler festgestellt, der dazu führt, dass die Kosten im Sterbejahr nur unvollständig berücksichtigt werden und sich daraus für ältere Versicherte erhebliche Unterdeckungen und für jüngere Versicherte erhebliche Überdeckungen ergeben. Im Wettbewerb der Krankenkassen besteht deshalb ein Anreiz, ältere Versicherte gar nicht erst aufzunehmen oder durch restriktive Leistungsgewährung zu vergraulen. Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Änderung des Risikostrukturausgleichs bisher verhindert. (Sozialverband VdK Deutschland: ra)

Sozialverband VdK Deutschland: Steckbrief

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