Compliance-Anforderungen: Um einen rechtskonformen Beratungsprozess zu gewährleisten, müssen viele Banken deshalb nachlegen und in neue Software investieren Verbesserungsbedarf gibt es bei der Anbindung der Finanzplanungsanwendungen in bestehende CRM-Systeme sowie Abwicklungssysteme im Bankbereich
(14.07.09) - Das Anfang Juli vom Bundestag verabschiedete Gesetz zum Anlegerschutz zwingt die Banken zu einer erhöhten Professionalität in der Beratung. Bislang verzweifeln Berater im Alltag zu häufig an komplizierten Dokumentationspflichten und Informationspflichten. Um einen rechtskonformen Beratungsprozess zu gewährleisten, müssen viele Banken deshalb nachlegen und in neue Software investieren - dies insbesondere vor den deutlich ausgeweiteten Verjährungsfristen für Fehlberatung.
An guten Softwarelösungen jedenfalls scheitert es nicht mehr. Diese sind inzwischen auf dem Markt verfügbar. Das ergab eine aktuelle Untersuchung von Steria Mummert Consulting, bei der 75 Prozent der am Markt erhältlichen Software-Lösungen unter die Lupe genommen wurden. Mehr als 400 Kriterien flossen dabei in die Bewertung ein.
Die neuen Programme bewegen sich immer mehr weg vom reinen, klassischen Planungs-Tool hin zu einer Software, die den Bankmitarbeiter durch den gesamten Beratungsprozess begleitet - von der Akquise bis hin zum Produktabschluss. Alle untersuchten Software-Anbieter decken inzwischen auch die klassischen Themen eines Privatkunden ab, beispielsweise Vermögen, Alters- und Risikovorsorge.
Zwar setzen viele Institute bereits seit Jahren in der Dokumentation der Beratung auf Computerunterstützung. Doch die Programme waren den Beratern oftmals zu sehr technisch geprägt und im täglichen Einsatz zu kompliziert. Außerdem nahm die Datenerhebung viel Zeit in Anspruch, da sie mit sehr ausführlichen und daher zeitaufwendigen Prozessen verbunden war. Daher wurden diese Programme im Alltag zu selten eingesetzt. Inzwischen sind Lösungen auf dem Markt verfügbar, bei denen sich eine Finanzplanung innerhalb von zehn bis maximal 30 Minuten fertig stellen lässt. Damit sind diese Programme auch für das Massengeschäft tauglich.
Noch sind allerdings einige Lösungen zu unflexibel, wenn es unter anderem darum geht, neue Compliance-Anforderungen - zum Beispiel aus dem Anfang Juli beschlossenen Gesetz zum Anlegerschutz - zu integrieren. Verbesserungsbedarf gibt es außerdem bei der Anbindung der Finanzplanungsanwendungen in bestehende CRM-Systeme sowie Abwicklungssysteme im Bankbereich. So fehlt bei den meisten Programmen beispielsweise eine fertige Schnittstelle zu Kundenstammdatensystemen. An diesem Punkt gilt es für die Softwareanbieter nachzulegen, um den Banken eine effiziente Beratung zu ermöglichen.
Hintergrundinformationen Das vom Bundestag am 3. Juli 2009 verabschiedete Gesetz zum Anlegerschutz sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor: Bankberater oder andere Vermittler von Finanzprodukten müssen künftig ausführlich protokollieren, warum ein Kunde sie aufgesucht hat, welche Wünsche er geäußert hat, warum dem Kunden welche Produkte empfohlen wurden und wie lange das Gespräch dauerte. Dieses Protokoll muss dem Kunden ausgehändigt werden. Es dient bei einer etwaigen späteren Klage auf Schadenersatz als Beweismittel. (Steria Mummert Consulting: ra)
Steria Mummert Consulting: Kontakt und Steckbrief
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Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.
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