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Pflicht zu datenschützenden Voreinstellungen?


Online-Petition: "Die Kontrolle über persönliche Daten darf kein Expertenprivileg sein", sagt die Verbraucherzentrale
Aktuell bietet die anstehende Novelle des Telemediengesetzes Gelegenheit, datenschützende Voreinstellungen gesetzlich zu verankern, wenn auch nur für Internetdienste


(13.10.11) - Voreinstellungen bei technischen Geräten und Diensten müssen maximalen Datenschutz gewährleisten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert den Bundestag auf, dieses Prinzip gesetzlich zu verankern. Verbraucher müssten sich dann nicht schon vor der ersten Nutzung informieren, was ein Gerät über sie preis gibt und wo man die Einstellungen ändern kann. Denn dazu fehlt vielen die Zeit oder Erfahrung. "Die Kontrolle über persönliche Daten darf kein Expertenprivileg sein", erklärt Vorstand Gerd Billen. Der vzbv hat eine Online-Petition gestartet, die jeder Bürger unterzeichnen kann. Das Ziel: Weniger Stress im digitalen Leben durch mehr Transparenz.

Aktuell bietet die anstehende Novelle des Telemediengesetzes Gelegenheit, datenschützende Voreinstellungen gesetzlich zu verankern, wenn auch nur für Internetdienste. Auf Initiative Hessens hatte der Bundesrat am 17. Juni 2011 einen entsprechenden Vorschlag zur Gesetzesänderung auf den Weg gebracht. Dieser sieht neben der Pflicht zu maximalen Datenschutzeinstellungen auch die automatische Löschung inaktiver Accounts in Sozialen Netzwerken vor. Der vzbv unterstützt diese Forderungen. Die Bundesregierung hat dagegen am 4. August erklärt, zunächst eine Lösung auf europäischer Ebene anzustreben. "Man kann das eine tun, ohne das andere zu lassen", so Billen. "Eine EU-Regelung würde mindestens noch drei Jahre auf sich warten lassen."

Regelung im Bundesdatenschutzgesetz
Allerdings geht es nicht nur um Facebook, Google und Co. Datenschützende Voreinstellungen sind auch bei technischen Geräten, Software-Produkten, Gewinnspielen oder im Versandhandel bedeutsam. Daher hält der vzbv mittelfristig eine Verankerung im Bundesdatenschutzgesetz für erforderlich. Eine Novellierung des Datenschutzrechts steht im Zusammenhang mit dem vom Bundesinnenministerium seit längerem angekündigten Schutz der Verbraucher vor ungewünschter Profilbildung im Internet ("Rote-Linien-Gesetz") ohnehin an.

Verbraucher können bewusst entscheiden
Das angestrebte Prinzip lautet "Privacy-by-Default". Standardmäßig dürfen nur so viele Daten erfasst, verarbeitet und weiter gegeben werden, wie für die Nutzung unbedingt erforderlich ist. Erst dies schafft echte Wahlfreiheit, die die Nutzer in die Lage versetzt, sich bewusst für oder gegen eine Einstellung zu entscheiden. Auch erfahrene Verbraucher können neue Produkte und Dienste ohne die Sorge nutzen, dass plötzlich Daten gegen ihren Willen verwendet und verbreitet werden, weil sie eine Entwicklung oder ein neues Feature verpasst haben.

Bürger können Online-Petition unterzeichnen
Der vzbv hat eine Online-Petition für die gesetzliche Verankerung datenschützender Voreinstellungen auf den Weg gebraucht. Diese kann jeder Bürger unter www.vzbv.de/petition unterzeichnen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

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    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

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    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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