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Geldanlagegespräche zu Wertpapieren & Compliance


Umfrage zu Beratungsprotokollen bei der Wertpapieranlage gestartet
Verbraucherzentralen möchten von Kunden erfahren, ob Geldinstitute ihre Compliance-Pflicht erfüllen

(13.10.11) - Banken und Sparkassen müssen seit Januar 2010 alle Geldanlagegespräche zu Wertpapieren protokollieren. Doch die eingeführten Beratungsprotokolle bieten den Kunden - entgegen der Absicht des Gesetzgebers - kaum Schutz. Immer wieder melden sich Anleger bei den Verbraucherzentralen und suchen Hilfe - weil das Protokoll die Beratungssituation nicht richtig wiedergibt. Jetzt wollen die Verbraucherzentralen durch eine Umfrage im Rahmen ihrer im April gestarteten "Initiative Finanzmarktwächter" dokumentieren, wie Banken und Sparkassen mit ihrer Pflicht zur Protokollierung umgehen.

Kunden, die von Ihrer Bank ein Protokoll erhalten haben, sind bundesweit aufgerufen, sich an der Umfrage auf den Webseiten der Verbraucherzentralen http://www.vz-nrw.de/UNIQ131728201109521/beratungsprotokoll zu beteiligen. Der Fragebogen umfasst zehn kurze Fragen, deren Beantwortung den Experten einzuschätzen hilft, ob das Beratungsgespräch korrekt im Sinne des Verbrauchers protokolliert wurde.

Zum Hintergrund
Wie die Beratungsprotokolle im Einzelnen aussehen, bleibt den Geldinstituten selbst überlassen - der Gesetzgeber macht lediglich allgemeine Vorgaben. Danach muss das Protokoll mindestens enthalten:

>> den Anlass des Beratungsgespräches,

>> die Dauer des Gespräches,

>> die für die Beratung bedeutsamen Informationen über die persönliche Situation des Kunden,

>> Angaben über die im Gespräch erwähnten Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen,

>> die Wünsche und Anlageziele des Kunden und deren Gewichtung,

>> die Empfehlungen des Beraters sowie seine Begründung für den Kauf dieser Produkte.

Immer wieder melden sich Anleger bei den Verbraucherzentralen und suchen Hilfe - weil das Protokoll die Beratungssituation nicht richtig wiedergibt. Besonders ärgerlich: Kommt es zu einem finanziellen Schaden, helfen derartige Protokolle meist dem Geldinstitut und nicht den Kunden. Und zu deren Nutzen hatte der Gesetzgeber sie ursprünglich eigentlich gedacht. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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