Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Geldanlagegespräche zu Wertpapieren & Compliance


Umfrage zu Beratungsprotokollen bei der Wertpapieranlage gestartet
Verbraucherzentralen möchten von Kunden erfahren, ob Geldinstitute ihre Compliance-Pflicht erfüllen

(13.10.11) - Banken und Sparkassen müssen seit Januar 2010 alle Geldanlagegespräche zu Wertpapieren protokollieren. Doch die eingeführten Beratungsprotokolle bieten den Kunden - entgegen der Absicht des Gesetzgebers - kaum Schutz. Immer wieder melden sich Anleger bei den Verbraucherzentralen und suchen Hilfe - weil das Protokoll die Beratungssituation nicht richtig wiedergibt. Jetzt wollen die Verbraucherzentralen durch eine Umfrage im Rahmen ihrer im April gestarteten "Initiative Finanzmarktwächter" dokumentieren, wie Banken und Sparkassen mit ihrer Pflicht zur Protokollierung umgehen.

Kunden, die von Ihrer Bank ein Protokoll erhalten haben, sind bundesweit aufgerufen, sich an der Umfrage auf den Webseiten der Verbraucherzentralen http://www.vz-nrw.de/UNIQ131728201109521/beratungsprotokoll zu beteiligen. Der Fragebogen umfasst zehn kurze Fragen, deren Beantwortung den Experten einzuschätzen hilft, ob das Beratungsgespräch korrekt im Sinne des Verbrauchers protokolliert wurde.

Zum Hintergrund
Wie die Beratungsprotokolle im Einzelnen aussehen, bleibt den Geldinstituten selbst überlassen - der Gesetzgeber macht lediglich allgemeine Vorgaben. Danach muss das Protokoll mindestens enthalten:

>> den Anlass des Beratungsgespräches,

>> die Dauer des Gespräches,

>> die für die Beratung bedeutsamen Informationen über die persönliche Situation des Kunden,

>> Angaben über die im Gespräch erwähnten Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen,

>> die Wünsche und Anlageziele des Kunden und deren Gewichtung,

>> die Empfehlungen des Beraters sowie seine Begründung für den Kauf dieser Produkte.

Immer wieder melden sich Anleger bei den Verbraucherzentralen und suchen Hilfe - weil das Protokoll die Beratungssituation nicht richtig wiedergibt. Besonders ärgerlich: Kommt es zu einem finanziellen Schaden, helfen derartige Protokolle meist dem Geldinstitut und nicht den Kunden. Und zu deren Nutzen hatte der Gesetzgeber sie ursprünglich eigentlich gedacht. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen