Geldanlagegespräche zu Wertpapieren & Compliance
Umfrage zu Beratungsprotokollen bei der Wertpapieranlage gestartet
Verbraucherzentralen möchten von Kunden erfahren, ob Geldinstitute ihre Compliance-Pflicht erfüllen
(13.10.11) - Banken und Sparkassen müssen seit Januar 2010 alle Geldanlagegespräche zu Wertpapieren protokollieren. Doch die eingeführten Beratungsprotokolle bieten den Kunden - entgegen der Absicht des Gesetzgebers - kaum Schutz. Immer wieder melden sich Anleger bei den Verbraucherzentralen und suchen Hilfe - weil das Protokoll die Beratungssituation nicht richtig wiedergibt. Jetzt wollen die Verbraucherzentralen durch eine Umfrage im Rahmen ihrer im April gestarteten "Initiative Finanzmarktwächter" dokumentieren, wie Banken und Sparkassen mit ihrer Pflicht zur Protokollierung umgehen.
Kunden, die von Ihrer Bank ein Protokoll erhalten haben, sind bundesweit aufgerufen, sich an der Umfrage auf den Webseiten der Verbraucherzentralen http://www.vz-nrw.de/UNIQ131728201109521/beratungsprotokoll zu beteiligen. Der Fragebogen umfasst zehn kurze Fragen, deren Beantwortung den Experten einzuschätzen hilft, ob das Beratungsgespräch korrekt im Sinne des Verbrauchers protokolliert wurde.
Zum Hintergrund
Wie die Beratungsprotokolle im Einzelnen aussehen, bleibt den Geldinstituten selbst überlassen - der Gesetzgeber macht lediglich allgemeine Vorgaben. Danach muss das Protokoll mindestens enthalten:
>> den Anlass des Beratungsgespräches,
>> die Dauer des Gespräches,
>> die für die Beratung bedeutsamen Informationen über die persönliche Situation des Kunden,
>> Angaben über die im Gespräch erwähnten Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen,
>> die Wünsche und Anlageziele des Kunden und deren Gewichtung,
>> die Empfehlungen des Beraters sowie seine Begründung für den Kauf dieser Produkte.
Immer wieder melden sich Anleger bei den Verbraucherzentralen und suchen Hilfe - weil das Protokoll die Beratungssituation nicht richtig wiedergibt. Besonders ärgerlich: Kommt es zu einem finanziellen Schaden, helfen derartige Protokolle meist dem Geldinstitut und nicht den Kunden. Und zu deren Nutzen hatte der Gesetzgeber sie ursprünglich eigentlich gedacht. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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