Schrottimmobilien: Bundesrat schiebt übereilten Kaufverträgen Riegel vor Nicht alle Schrottimmobilien lassen sich auf den ersten Blick erkennen - Deshalb erhalten Käufer mehr Bedenkzeit
(04.07.13) - Der Bundesrat hat strengere Regeln für Notare beschlossen. Sie sollen Verbraucher davor bewahren, zu vorschnellen Unterschriften unter Immobilienkaufverträge gedrängt zu werden. "Es ist gut, dass bei Nacht und Nebel abgewickelte Verkäufe von Ramsch-Immobilien endlich der Vergangenheit angehören", sagt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Kurz vor Mitternacht noch schnell den Kauf einer angeblich lukrativen Immobilie notariell beurkunden, bevor sie weg ist – so gerieten Verbraucher in den vergangenen Jahren an Schrottimmobilien, die manchen in den finanziellen Ruin trieben. Auf Initiative des Berliner Senators für Justiz und Verbraucherschutz, Thomas Heilmann, beschloss der Bundesrat das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren.
Künftig müssen zwischen dem Termin der Beurkundung und der Übermittlung des Kaufvertrags mindestens 14 Tage liegen, um dem Käufer Bedenk- und Prüfzeit einzuräumen. Nur noch ein Notar und nicht mehr der Verkäufer selbst kann den Vertragstext an den Käufer leiten. "Gerade in Zeiten, in denen die Immobilie wieder zum begehrten Anlageobjekt wird, muss das Geschäftsmodell mit Schrottimmobilien trocken gelegt werden. Die neuen Beurkundungsregeln sind dafür ein wichtiger Schritt", so Billen.
Der Bundesrat befasste sich noch mit zahlreichen weiteren verbraucherrelevanten Gesetzentwürfen und Initiativen. Darunter Regeln für die honorarbasierte Finanzberatung, für die Verwalter alternativer Investmentfonds, ein Antrag zur gesetzlichen Regelung eines Rechts auf ein Guthabenkonto, diverse energiepolitische Regelungen und ein Antrag zur Reduzierung von Stromsperren. (vzbv: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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