Entschädigungsprozess für Bahnkunden
Für Bahnkunden wird künftig der Weg zu Entschädigungsleistungen bei Verspätungen oder Ausfall von Zügen noch einfacher
Neu gestaltetes Fahrgastrechte-Formular für Bahnkunden
(01.12.10) - Die Schienenverkehrsbetreiber im Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) verbessern den Entschädigungsprozess für Bahnkunden weiter. Gemeinsam mit der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner, haben der Geschäftsführer des privaten Schienenverkehrsunternehmens Keolis, Hans Leister, und DB-Personenverkehrsvorstand Ulrich Homburg das neugestaltete Fahrgastrechte-Formular in Berlin vorgestellt.
Damit werden nach einjähriger Praxiserfahrung zum 12. Dezember 2010 wesentliche Verbesserungen in der Bearbeitung von Fahrgastrechten umgesetzt.
Für Bahnkunden wird künftig der Weg zu Entschädigungsleistungen bei Verspätungen oder Ausfall von Zügen noch einfacher. So müssen keine Daten zur genutzten Fahrkarte und der beantragten Leistung mehr eingetragen werden, da sich diese aus den eingesandten Unterlagen ergeben. Darüber hinaus wurden die Fragen zum tatsächlichen Reiseverlauf überarbeitet und klarer formuliert.
Der Vorspanntext des Formulars beschränkt sich auf eine komprimierte Darstellung der wesentlichen Entschädigungs- und Erstattungsansprüche. Damit konnte das bisher etwas unhandliche Formular auf DIN A4 Format reduziert werden.
Weitergehende Informationen zu den Fahrgastrechten erhalten die Fahrgäste auch weiterhin über spezielle Aushänge in den Bahnhöfen und Reisezentren, aus der überarbeiteten Broschüre "Ihre Rechte als unser Fahrgast" und im Internet.
"Das neue Formular ist ein weiterer Schritt zu mehr Kundenfreundlichkeit und vereinfacht nachhaltig die Abwicklung der Fahrgastrechte", sagte Ulrich Homburg, Vorstand Personenverkehr der Deutschen Bahn. "Durch die enge Zusammenarbeit im TBNE und die Einbindung der Mitglieder des Kundenbeirats der Deutschen Bahn sowie des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), des Fahrgastverbands Pro Bahn und des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) wurden zahlreiche Anregungen von Kunden bei der Überarbeitung berücksichtigt."
"Wie bisher kann man mit einem Formular die Ansprüche für die gesamte Reise, gleich mit welchem Verkehrsunternehmen Teilstrecken zurückgelegt wurden, geltend machen. Das ist wichtig, da sich der Reisende so nicht darum kümmern muss, welche Bahnen beteiligt waren und wie diese mit den Ansprüchen untereinander umgehen", so Hans Leister für die anderen beteiligten Verkehrsunternehmen außer der Deutschen Bahn.
"Das neue Formular muss sich jetzt in der Praxis bewähren. Allzu wenige wissen aber, dass man natürlich nach wie vor seine Erstattungssprüche auch ohne dieses Formular geltend machen kann", so Julia Klöckner.
Die Fahrgastrechte wurden in Deutschland am 29. Juli 2009 eingeführt. Seitdem können sich Kunden auf einheitliche Entschädigungsregelungen für Zugverspätungen bei allen Eisenbahnen in Deutschland berufen.
Mit dem Fahrgastrechte-Formular können Bahnreisende ihre Ansprüche über das Servicecenter Fahrgastrechte geltend machen. Als zentraler Ansprechpartner für die einfache und kundenfreundliche Bearbeitung der Verspätungsfälle von rund 50 Eisenbahnen in Deutschland hat sich das Servicecenter Fahrgastrechte in der Praxis bewährt. Bis Ende Oktober 2010 wurden seit Einführung der Fahrgastrechte über eine Million Anträge bearbeitet. (Deutsche Bahn: ra)
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