Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Genau über Rechte und Pflichten informieren


Worauf Unternehmen bei Open-Source-Lizenzen achten müssen
Unternehmen sollten darauf achten, dass der Anbieter der Open-Source-Software das Urheberrecht dafür innehat

(11.06.14) - Bei Open-Source-Software liegt der Quellcode komplett offen vor und kann von jedermann gelesen und geprüft werden. Geheime Hintertüren, durch die Daten ungewollt ausgelesen und versendet werden, sind damit deutlich erschwert. Im Zuge der NSA-Affäre interessieren sich immer mehr Unternehmen für Open-Source-Software. Metaways klärt darüber auf, worauf sie im Umgang mit Open-Source-Lizenzen achten müssen.

Als Folge der Snowden-Enthüllungen spielen deshalb immer mehr Unternehmen mit dem Gedanken, Open-Source-Lösungen beispielsweise für die Kommunikation einzusetzen. Dabei sehen sie sich aber einer schier unüberschaubaren Vielzahl von Lizenzen gegenüber, die sich hinsichtlich Rechten und Pflichten teilweise erheblich unterscheiden. Metaways klärt darüber auf, worauf es bei Open-Source-Lizenzen ankommt.

1. Open Source ist nicht gleich gratis
Fast alle Open-Source-Lizenzen sind auch für den Einsatz im kommerziellen Bereich kostenfrei. So erlaubt beispielsweise die sehr weit verbreitete GNU General Public Licence (GPL), die Software uneingeschränkt zu nutzen. Dennoch geht es bei Open Source nicht darum, kostenlose Software zu nutzen, sondern offene. Das Geschäftsmodell ist ein anderes als bei proprietärer Software. Der Vorteil für Anwenderunternehmen: Da sie in aller Regel nicht für die Lizenzen bezahlen müssen, können sie besser in Services wie Beratung, Implementierung, Integration, Optimierung, Wartung oder Support investieren.

2. Vorsicht bei Wiederveröffentlichungspflicht
Bei vielen Open-Source-Lizenzen, etwa der GPL, geht das Recht der beliebigen Veränderung mit der Pflicht einher, diese Veränderungen wieder zu veröffentlichen und auch anderen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Passt ein Unternehmen eine Software mit einer solchen Lizenz an seine individuellen Geschäftsprozesse an, riskiert es, dass Mitbewerber Einblick in das eigene Geschäftsmodell erhalten oder die modifizierte Software selbst nutzen.

3. Auf Urheberrecht achten
Unternehmen sollten darauf achten, dass der Anbieter der Open-Source-Software das Urheberrecht dafür innehat. Das ermöglicht es ihm, die Lösung gleichzeitig unter beliebig vielen verschiedenen Lizenzen zu veröffentlichen. Eine Lösung, die bereits unter GPL veröffentlicht ist, kann so zusätzlich mit einer geeigneten Lizenz angeboten werden. Diese kann den Anwender dann etwa von der Pflicht befreien, vorgenommene Modifikationen an der Software zu veröffentlichen. Angesichts der Vielzahl an Anbietern sollten Anwender ganz generell darauf achten, einen vertrauenswürdigen Partner zu wählen. Er muss Rechtssicherheit gewährleisten können, so dass keine Forderungen von Seiten Dritter drohen.

"Immer mehr Unternehmen vertrauen auf Open Source. Sie sollten sich aber vorab genau über ihre Rechte und Pflichten informieren", sagt Cornelius Weiss, Team Leader Software Engineering bei Metaways. "Auf Experimente dürfen sie sich jedenfalls nicht einlassen, denn das kann viel Ärger verursachen und sehr teuer werden. Am besten sie suchen sich einen erfahrenen Partner, der umfangreiche Open-Source-Expertise mitbringt und Rechtssicherheit bieten kann." (Metaways: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Invests

  • Compliance-Anforderungen im Griff

    Seit dem 01.01.2023 gilt das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ab Anfang 2024 wird es auch für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden zur Pflicht. Unternehmen müssen nun einen umfassenden Katalog von Verboten beachten, wozu unter anderem Zwangs- und Kinderarbeit sowie Missachtung von Gesundheitsschutz zählen.

  • Verstöße gegen Compliance-Vorgaben

    Wachsende Datenberge, aufwändige manuelle Prozesse und strenge gesetzliche Vorgaben: Die Arbeit von Legal- und Compliance-Teams steht vor großen Herausforderungen. Exterro, Anbieter von Legal-GRC-Software, die E-Discovery, digitale Forensik, Datenschutz und Cybersecurity-Compliance vereint, hat drei Trends definiert, die die Branche in den nächsten Monaten prägen werden.

  • Die hohe Kunst der AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - kurz AGB - gelten für viele Unternehmer als Fluch und Segen zugleich. Doch wer die Antwort auf die Frage sucht, welche Regelungen in den AGB enthalten sein müssen, wird wohl überrascht sein, denn die Lösung lautet: gar keine.

  • Google verbannt "3rd Party Cookies" in 2024

    Nutzer sorgen sich schon lange darum, was mit ihren Spuren im Netz geschieht. Das Internet soll auch daher jetzt datenschutzfreundlicher werden. Dafür stehen nicht nur Regeln wie die DSVGO, sondern auch die Ankündigung, dass Google Cookies von Marketingdienstleistern ("3rd Party Cookies") 2024 aus dem Chrome-Browser verbannt. Das Online-Marketing wird also in Zukunft anders funktionieren. Wie können sich Unternehmen darauf vorbereiten? Diese drei Aspekte sollten Sie auf der Rechnung haben.

  • LkSG: Aus der Pflicht eine Kür machen

    Das Lieferkettengesetz zwingt zurzeit viele Unternehmen sich systematisch mit ihren Lieferketten und ihrem Lieferantenmanagement zu befassen. Dies ist zunächst zwar eine lästige Pflicht; doch darin ruht auch die Chance, im Markt ein nachhaltiges Profil zu zeigen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen