Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Steuerabzug von Spenden


Finanzamt verlangt eine Zuwendungsbestätigung des Empfängers nach amtlichem Muster
Bei Zuwendungen bis einschließlich 200 Euro an juristische Personen des öffentlichen Rechts reicht ein Kontoauszug oder eine entsprechende Kopie vom Online-Banking

(16.01.15) - Spenden: Betroffene Familien, Kinder, soziale Einrichtungen unterstützen und sich dabei selbst vom Staat unterstützen lassen. Im Rahmen der Steuererklärung können Zuwendungen insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden. Darüber hinausgehende Beträge können vorgetragen und in den folgenden Jahren steuersparend erklärt werden.

Der Präsident des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V., Lars- Michael Lanbin, weist jedoch darauf hin, dass das Finanzamt hierfür regelmäßig eine Zuwendungsbestätigung des Empfängers nach amtlichem Muster verlangt. In wenigen Ausnahmen begnügt sich der Fiskus aber auch mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung der Bank. Hieraus müssen sich Name und Kontonummer des Spenders und Empfängers, der Betrag und der Buchungstag ergeben. Darüber hinaus muss die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sein. Eine abgestempelte Durchschrift des Überweisungsbelegs reicht nicht aus, so Lanbin. Von diesem vereinfachten Verfahren sind beispielsweise Spenden zur Hilfe in Katastrophenfällen umfasst, wenn die Zahlung auf ein spezielles Sonderkonto innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgt.

Bei Zuwendungen bis einschließlich 200 Euro an juristische Personen des öffentlichen Rechts reicht ebenfalls ein Kontoauszug oder eine entsprechende Kopie vom Online-Banking. Begünstigt sind damit u.a. Spenden an kommunale Krankenhäuser oder Universitäten.

Bei "Kleinspenden" bis einschließlich 200 Euro an private Organisationen wie an Behindertenwerkstätten oder das Deutsche Rote Kreuz verlangt das Finanzamt vom Spender zusätzlich - neben dem Banknachweis – einen seitens des Zuwendungsempfängers ausgestellten Beleg mit weiteren Angaben. Sodann steht dem Steuerabzug nichts mehr entgegen.
(Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: ra)

Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: Kontakt

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Invests

  • Compliance-Denken verhindert Skalierbarkeit

    Mit dem Inkrafttreten der verpflichtenden E-Rechnungsstellung im B2B-Bereich steht die deutsche Wirtschaft vor einer neuen digitalen Herausforderung. Seit 2025 müssen Unternehmen ihre Rechnungsprozesse umstellen. Doch die Erfahrung zeigt: Obwohl viele Betriebe mit Dringlichkeit handeln, geraten zu oft Bemühungen ins Stocken oder scheitern vollständig - nicht aus Mangel an Willen, sondern aufgrund von strategischen und technischen Fehlplanungen.

  • Kritischer Blick auf die eigene Datenresilienz

    Jahrelang haben viele Unternehmen das Thema Datenresilienz auf die lange Bank geschoben. Im Laufe der Zeit hat die Zunahme an Bedrohungen, Vorschriften und Best Practices jedoch die Spielregeln verändert. Datenresilienz steht mittlerweile fest auf der To-Do-Liste vieler Unternehmen - und das ist auch dringend notwendig.

  • KRITIS-Dachgesetz: Rahmen ohne Detailtiefe

    Deutschland sieht sich seit einigen Jahren zunehmend mit geopolitischen Spannungen und einer hybriden Bedrohungslage konfrontiert. Dabei reichen die Gefahren von Cyberattacken über physische Sabotageakte bis hin zu verdeckter Einflussnahme. Infolge dieser veränderten Gefahrenlage gewinnt der Schutz kritischer Infrastrukturen zunehmend an Bedeutung. Mit dem kommenden KRITIS-Dachgesetz liegt nun ein rechtlicher Rahmen vor, der die Betreiber kritischer Infrastrukturen erstmals verpflichtet, physische Schutzmaßnahmen umzusetzen und Resilienzstrategien zu entwickeln.

  • Datenschutz erfordert technische Präzision

    Moderne Unternehmensarchitekturen stellen hohe Anforderungen an eine Consent Management Platform (CMP). Nur mit tiefer technischer Integration lassen sich Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit effektiv umsetzen - das zeigen aktuelle Entwicklungen in Regulatorik und Praxis. Die Zeiten einfacher Cookie-Banner sind vorbei: In modernen Unternehmensumgebungen muss eine Consent Management Platform mehr leisten als die bloße Einholung einer Zustimmung.

  • Bewertung der Kreditwürdigkeit

    Wer in Anleihen investieren möchte, sollte die Unterschiede zwischen Staats- und Unternehmensanleihen kennen. Beide bieten Chancen aber auch unterschiedliche Risiken. Dieser Artikel zeigt, worauf es bei der Einschätzung von Bonität, Rendite und Sicherheit ankommt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen