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Vorabwidersprüche gegen "Bing Maps Steetside"


Widerspruch gegen Panorama-Aufnahmen von Häusern und Wohnungen im Internet
"Bing Maps Steetside" von Microsoft: Musterbrief gegen Abbildung im Internet


(04.05.11) - Dass Eigentümer und Mieter der geplanten Veröffentlichung von Panorama-Aufnahmen von Häusern und Wohnungen im Internet erst im Nachhinein widersprechen können, wie dies der Softwarekonzern Microsoft bei Einführung seines "Bing Maps Streetside" vorsieht, ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW rechtswidrig. Die Verbraucherschützer helfen mit einem Musterbrief (externer Link) zum vorherigen Widerspruch.

Microsoft hat angekündigt, für ihr Angebot "Bing Maps Streetside" ab 9. Mai 2011 in Deutschland mit Kamera-Autos durch Straßen zu fahren und Panorama-Bilder aufzunehmen. Starten will der Internetriese zunächst in vier bayrischen Städten. Anschließend fahren die Kamera-Fahrzeuge bundesweit cirka 50 weitere Städte und Regionen ab, um öffentliche Straßen und Plätzen abzulichten. Ab Sommer ist geplant, diese Bilder in das bestehende Kartenmaterial von "Bing Maps" zu integrieren und im Internet zu veröffentlichen. Für eine einzelne Panorama-Ansicht sollen Hunderte Bilder zu einem nahtlosen 3D-Modell zusammengefügt und so die realen Verhältnisse präzise abgebildet werden.

Die Aufsichtsbehörden für Datenschutz in den Bundesländern, der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Verbraucherzentralen kritisieren, dass betroffenen Hauseigentümern und Mietern keine Gelegenheit eingeräumt wird, bereits vor der Veröffentlichung der Aufnahmen Widerspruch einzulegen. "Die von Microsoft vorgesehene Möglichkeit zum Widerspruch nach Veröffentlichung der Bilder reicht nicht aus, um Persönlichkeitsrechte effektiv durchzusetzen. Sind die Daten einmal im Netz, lassen sie sich nur schwer wieder zurückholen", bemängelt die Verbraucherzentrale NRW.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, die für Microsoft zuständige Aufsichtsbehörde, hat gegen die Kamera-Fahrten grundsätzlich keine Einwände. Vorausgesetzt: Die Gesichter der aufgenommenen Personen und auch die Kfz-Kennzeichen werden unverzüglich unkenntlich gemacht – sprich: verpixelt. Falls Microsoft jedoch Vorabwidersprüche nicht berücksichtigt und die entsprechenden Hausansichten nicht ebenfalls schon vor der Einstellung ins Internet unkenntlich macht, will das Amt die Veröffentlichung der Panorama-Aufnahmen untersagen.

Eigentümer und Mieter, die nicht wollen, dass jeder ihr Haus oder ihre Wohnung sehen kann, sollten sich nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW bereits im Vorfeld dagegen wehren. Dabei hilft ihr Musterbrief, mit dem per Post oder E-Mail Widerspruch eingelegt werden kann – an: Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim oder unter: kunden(at)microsoft.com. Den Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW gibt’s in ihren örtlichen Beratungsstellen oder im Internet unter www.vz-nrw.de/bingmaps .

Wer von Microsoft keine zufrieden stellende Antwort erhält, kann sich an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht als zuständige Aufsichtsbehörde wenden – per Post: Bayrisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 27, 91522 Ansbach oder per E-Mail: datenschutz(at)reg-mfr.bayern.de. (Verbraucherzentrale NRW: ra)

Verbraucherzentrale NRW: Kontakt und Steckbrief

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