Gebührensenkung für Kreditkarten


Deckelung Kreditkartengebühren durch EU: Firmenkreditkarten nicht betroffen
AirPlus-CEO Patrick Diemer: Fairer Wettbewerb für Corporate Cards entscheidend

(15.01.15) - Die Lufthansa-Tochter AirPlus begrüßt, dass Firmenkreditkarten nicht von der in dieser Woche durch die EU-Gremien beschlossenen Gebührensenkung für Kreditkarten betroffen sind. Eine entsprechende Einigung hat es am 17.12.2014 zwischen Vertretern des Ministerrats und des Parlaments gegeben. Die Einigung muss noch formell durch die Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten und den im Europaparlament zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Finanzfragen bestätigt werden, bevor sie im kommenden Jahr im Parlamentsplenum zur Abstimmung gestellt wird. Für Corporate Cards werden auch neue Definitionen gelten, so dass nur Karten in den Genuss der Ausnahmeregelung für Corporate Cards kommen, die direkt von einem Firmenkonto aus bezahlt werden.

AirPlus-CEO Patrick Diemer, sagte: "Wir haben erfreut festgestellt, dass der Ministerrat der Empfehlung der Kommission gefolgt ist und Firmenkreditkarten von der Regulierung ausgeschlossen hat." Nur so könne vermieden werden, dass einzelne Marktteilnehmer durch eine einseitige Regulierung der Interchange Fee von Commercial Cards europäischer Anbieter in eine marktbeherrschende Stellung kommen, weil diese Regulierung für bestimmte Anbieter aus dem US-amerikanischen Markt nicht gegriffen hätte. "Die Einigung stellt einen fairen Wettbewerb zwischen europäischen Anbietern und Anbietern vor allem aus dem US-amerikanischen Markt sicher", so Diemer, "so dass die Wirtschaftskraft der europäischen Anbieter erhalten bleibt. Der hierdurch weiterhin intensive Wettbewerb in unserer Branche kommt zuallererst der Produktqualität und damit den Firmenkunden zugute."

Bei Firmenkreditkarten gibt ein Unternehmen etwa in Zusammenarbeit mit AirPlus eine Kreditkarte an seine Manager aus, die damit ihre Reisekosten bezahlen. Firmenkreditkarten sind zwar auch Kreditkarten, doch enthalten sie ganz andere Leistungspakete als Privatkarten. Insbesondere ermöglicht die Firmenkreditkarte der Lufthansa-Tochter AirPlus das Abrechnungsmanagement für Reisekosten der rund 42.000 Mitgliedsunternehmen.

Die Gebühren hier zu beschränken, hätte eine ganze Branche zu Lasten vieler beteiligter Unternehmen getroffen. Es wäre zu einer ganz erheblichen Wettbewerbsverzerrung im Markt für Firmenkreditkarten insbesondere zugunsten einzelner anglo-amerikanischer Anbieter von Kreditkarten gekommen, hätten die EU-Institutionen Firmenkreditkarten in die Gebührensenkung mit einbezogen. (AirPlus: ra)



AirPlus: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen