Angst vor der Öffentlichkeit und Inkompetenz
Transparency kritisiert den Umfang externer Beratung vieler Bundesministerien
Auftragsvergabe muss strikten Vergabe- und Transparenzstandards entsprechen
Transparency Deutschland kritisiert die unverhältnismäßigen Ausgaben der Bundesministerien für externe Beratungsleistungen sowie externe Rechtsgutachten. Laut Medienberichten haben das Bundeskanzleramt und die Bundesministerien 2019 mehr als eine halbe Milliarde Euro für externe Berater ausgegeben. Für externe Rechtsgutachten gaben die Ministerien Steuergelder in zweistelliger Millionenhöhe aus – Spitzenreiter ist hier das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI).
Transparency Deutschland hat diesbezüglich eigene Erfahrung sammeln können: Seit vergangenem Jahr führt Transparency Deutschland ein Auskunftsverfahren nach Umweltinformationsgesetz (UIG) bzw. Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gegen das BMVI, weil sich das Ministerium geweigert hat, Unterlagen zu den Abgasmanipulationen bei Volkswagen freiwillig auszuhändigen. Im Prozess hat das Ministerium KPMG beauftragt, gegen das Anliegen von Transparency Deutschland vorzugehen.
Dazu Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland: "Es ist unglaublich, dass im BMVI offenbar noch nicht angekommen ist, dass diese Information kein Privateigentum des Ministeriums darstellt, sondern den Bürgerinnen und Bürgern gehört. Dass das BMVI nun KPMG beauftragt hat, gegen unser Anliegen vorzugehen, zeugt von Angst vor der Öffentlichkeit und Inkompetenz. Diese unnötigen Kosten hätte sich der Staat sparen und vernünftiger investieren können."
Neben dem nicht ausreichend verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern kritisiert Transparency Deutschland den Umstand, dass in den Ministerien offenbar so wenig Sachkenntnis vorhanden sei, dass auch für Routineaufgaben Expertise gekauft werden müsse. Dazu Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland: "Die Höhe der Ausgaben für externe Berater und Rechtsgutachten sind ein Armutszeugnis für die politische Verwaltung, die sich von Beraterfirmen und Kanzleien abhängig macht und viele Projekte scheinbar nicht mehr ohne externe Unterstützung stemmen kann. Fatal ist, dass es sich bei den beauftragten Anwaltskanzleien um Großunternehmen mit horrenden Preisen handelt, die in aller Regel gleichzeitig als Lobbyisten tätig sind."
Externe Expertise einzuholen kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein, allerdings gilt dabei, so Bäumer: "Es muss immer genau abgewogen werden, ob die Fähigkeiten extern vergeben oder intern aufgebaut werden müssen. In jedem Fall müssen die Behörden in der Lage sein, die Leistungen externer Beratungsfirmen beurteilen zu können. Wenn Ministerien externen Sachverstand einkaufen, muss die Auftragsvergabe strikten Vergabe- und Transparenzstandards entsprechen." (Transparency: ra)
eingetragen: 27.05.20
Newsletterlauf: 14.08.20
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