Wettbewerbsfähigkeit privater IT-Anbieter


Umsatzsteuerbefreiung für kommunale Unternehmen würde deutschen IT-Mittelstand gefährden
Ausweitung der Umsatzsteuer-Privilegien für öffentliche Unternehmen geplant

(07.08.15) - Die im Bundestag diskutierte Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung für kommunale Unternehmen würde private IT-Dienstleister stark benachteiligen und wird daher von dem Digitalverband Bitkom abgelehnt. Der Entwurf für eine Änderung im sogenannten Protokollerklärungsumsetzungsgesetz (BT-Drs. 18/4902) sieht vor, dass kommunale Unternehmen künftig vermehrt von der Umsatzsteuer befreit werden sollen. Dies hätte zur Folge, dass sie einen Preisvorteil von 19 Prozent gegenüber privatwirtschaftlichen IT-Dienstleistern hätten.

Damit würde die Wettbewerbsfähigkeit privater Anbieter stark eingeschränkt. "Das Gesetz würde dazu führen, dass IT-Mittelständler massiv Aufträge verlieren und teilweise sogar in ihrer Existenz bedroht werden", sagt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer. "Somit würde die Innovationskraft der digitalen Wirtschaft, die die Politik nach eigenem Bekunden eigentlich stärken will, mittelbar deutlich geschwächt."

Bei hoheitlichen Tätigkeiten – zum Beispiel Aufgaben, die der kommunalen Daseinsvorsorge dienen – müssen kommunale Unternehmen schon jetzt keine Umsatzsteuer abführen. Was als hoheitliche Tätigkeit gilt, soll mit dem vorliegenden Entwurf genauer definiert werden. Dabei werden die steuerlichen Privilegien der öffentlichen Hand aus Sicht des Bitkom aber so weit ausgedehnt, dass Wettbewerbsverzerrungen programmiert sind.

Betroffen wären vor allem private Betreiber von Rechenzentren und Callcentern sowie Anbieter von IT-Dienstleistungen und IT-Beratung. Darunter befinden sich neben einigen großen Unternehmen auch viele kleine und zumeist mittelständische Betriebe, die besonders stark auf das Geschäft mit regionalen öffentlichen Auftraggebern angewiesen sind. Zugleich treiben diese Unternehmen wichtige Innovationen für die Verwaltungsmodernisierung voran. "Wenn diese Unternehmen vom Markt gedrängt werden, leidet darunter mittelfristig auch die öffentliche Hand", so Rohleder. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen