Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter


Datenschützer mahnen klare Regeln für den Datentransfer aus der EU in Drittstaaten an
BvD veröffentlicht Positionspapier zur EU-Datenschutzgrundverordnung

(07.08.15) - Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. appelliert an die EU, in der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) den Datentransfer zwischen EU-Ländern und Drittstaaten klar zu regeln. "Für grenzüberschreitende, personenbezogene Daten benötigen wir verlässliche, voraussehbare Regelungen", betont der BvD in einem veröffentlichten Positionspapier. Dies gelte für betroffene Einzelpersonen ebenso wie für die Wirtschaft. Ausnahmen seien durchaus möglich. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass die EU-Gesetze mit einer geschickten juristischen Argumentation umgangen werden könnten.

Der BvD begrüßt, dass in dem Entwurf der EU-Kommission die Möglichkeit für Unternehmen erhalten bleiben soll, mittels standardisierten bzw. hoheitlich genehmigten Verträgen die Datenverarbeitung oder den Datentransfer in Drittstaaten zu ermöglichen. Auch anerkennt der Berufsverband das Bemühen der EU, die internationalen Abhängigkeiten in der vernetzten Wirtschaft bei zunehmendem Einsatz von internationalen IT-Spezialisten zu berücksichtigen. Eine Abweichung vom Standard, z.B. bei Analyse und Lösung technischer Probleme durch Zusammenarbeit mit internationalen Spezialisten, könne aber nur dann effektiv funktionieren, wenn die Voraussetzungen hierfür klar definiert sind.

In diesem Zusammenhang verlangt der BvD auch eine klare und praktikable Regelung, wie die EU bei hoheitlichen Datenanforderungen aus Drittstaaten den Datenschutz sichern könne. Bei kollidierenden Rechtsordnungen müssten die EU-Behörden unmittelbar und schnell mit ausreichender Kompetenz reagieren könnten, heißt es in dem Positionspapier.

Hintergrund der Forderung ist die Rechtslage in den USA, wonach Washington auch von ausländischen, rechtlich unabhängigen Konzerntöchtern von US-Unternehmen Daten herausfordern kann. Ausdrücklich begrüßt der BvD den Vorschlag des EU-Parlaments, bei Anfragen von Drittstaaten die europäischen Aufsichtsbehörden zur Klärung einzuschalten. Allerdings müsse deutlich werden, ob dies auch für Dienstleister gelte, deren Auftraggeber außerhalb der EU sitzen.

Zugleich erneuerte der BvD seine Forderung nach europaweiter Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter. Vor dem Hintergrund von zunehmenden Cyberangriffen, immer striktere Anti-Terror-Gesetzen und der wachsenden Abhängigkeit von IT-Infrastrukturen weltweit werde eine unabhängige und fachkundige Beratung immer wichtiger. (BvD: ra)

BvD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen