Europäische Kommission lehnte Preismodell der Bundesnetzagentur ab: Gemeinkosten sollen nicht in die Berechnung eingehen Handygespräche: Bitkom kritisiert Eingriffe der EU-Kommission
(15.03.13) - Bitkom unterstützt die Bundesnetzagentur in der Auseinandersetzung mit der Europäischen Kommission um die Berechnung von so genannten Terminierungsentgelten. Das sind die Beträge, die Telefongesellschaften untereinander für die Weiterschaltung von Handy-Anrufen berechnen. "Die Bundesnetzagentur berücksichtigte bislang bei der Festsetzung der Terminierungsentgelte die Gemeinkosten", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Zu den Gemeinkosten gehören beispielsweise die Aufwendungen für den Aufbau und Erhalt der Breitbandnetze. Die Kommission hatte jüngst das Modell der Bundesnetzagentur kritisiert und möchte europaweit einen Kostenmaßstab durchsetzen, bei dem diese Gemeinkosten nicht in die Berechnung eingehen.
"Die Strategie der Europäischen Kommission konterkariert die Ziele der Digitalen Agenda", sagte Rohleder. Die Kommission erschwere massiv eine verlässliche Investitionsplanung der Unternehmen. Sie berücksichtige weder die Besonderheiten des deutschen Mobilfunkmarktes noch die gesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur. "Im Ergebnis handelt es sich um einen unangemessenen Eingriff in den deutschen Mobilfunkmarkt", so Rohleder. Der Aufbau superschneller Internetzugänge und intelligenter Netze lasse sich vor dem Hintergrund von Preisdiktaten kaum finanzieren.
Betroffen vom aktuellen Streit sind Telefonate innerhalb Deutschlands. Die Terminierungsentgelte wurden bereits zum 1. Dezember 2012 auf 1,85 Cent reduziert und sollten zum 1. Dezember 2013 noch einmal auf 1,79 Cent sinken. (Bitkom: ra)
Bitkom: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen