Bitkom: Leistungsschutzrecht weder rechtlich noch ökonomisch notwendig Sachverständige sehen beim Leistungsschutzrecht verfassungsrechtliche Probleme
(18.02.13) - Der Bitkom hat zum geplanten Leistungsschutzrecht auf die rechtlichen Gefahren des Gesetzesvorhabens hingewiesen. "Die Stellungnahmen mehrerer Sachverständiger bestätigen eindeutig, dass das Leistungsschutzrecht weder rechtlich noch ökonomisch notwendig ist", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Mehrere Sachverständige haben bei dem Gesetzesvorhaben verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken."
Der Gesetzgeber laufe Gefahr, dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht nachträglich wieder gekippt wird. Vor diesem Hintergrund warnt der Bitkom vor übertriebener Eile. "Selbst wenn an diesem Vorhaben festgehalten werden soll, kann man die zahlreichen Bedenken nicht einfach ignorieren", sagte Rohleder. "Das Leistungsschutzrecht sollte auf keinen Fall mit Blick auf das nahende Ende der Legislaturperiode im Hauruck-Verfahren durchgepaukt werden."
"Viele netzpolitische Gesetzesvorhaben sind gescheitert. Das Leistungsrecht macht die jetzt schon lange Liste politischer Fehlentscheidungen noch länger", sagte Rohleder. Bitkom verweist auf das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das vom Bundesverfassungsgericht nachträglich gekippt wurde. Ein Gesetz für Internetsperren wurde verabschiedet, trat aber nie in Kraft und wurde inzwischen wieder aufgehoben. Das ursprünglich von der Bundesregierung unterstützte internationale Abkommen zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (ACTA) wurde nach massivem Druck der Netzgemeinde auf Eis gelegt.
Bitkom kritisiert an der Anhörung im Bundestag, dass die Sachverständigen einseitig ausgewählt wurden. So sind zwei Vertreter der Verlagsbranche geladen, aber kein Vertreter jener Dienste, die am Ende zahlungspflichtig sind, also der Suchmaschinen oder der Nachrichten-Aggregatoren. Auch wurde auf die Anhörung eines Vertreters der Netzgemeinde verzichtet. Rohleder: "Netzwirtschaft und Internetnutzer müssen letztlich die Zeche zahlen. Ein Gesetz vorzubereiten und sie bei der Ausschussanhörung außen vor zu lassen, ist für eine pluralistische Demokratie ein bemerkenswerter Vorgang." (Bitkom: ra)
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.
Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."
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