Sachverständige wurden einseitig ausgewählt


Bitkom: Leistungsschutzrecht weder rechtlich noch ökonomisch notwendig
Sachverständige sehen beim Leistungsschutzrecht verfassungsrechtliche Probleme


(18.02.13) - Der Bitkom hat zum geplanten Leistungsschutzrecht auf die rechtlichen Gefahren des Gesetzesvorhabens hingewiesen. "Die Stellungnahmen mehrerer Sachverständiger bestätigen eindeutig, dass das Leistungsschutzrecht weder rechtlich noch ökonomisch notwendig ist", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Mehrere Sachverständige haben bei dem Gesetzesvorhaben verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken."

Der Gesetzgeber laufe Gefahr, dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht nachträglich wieder gekippt wird. Vor diesem Hintergrund warnt der Bitkom vor übertriebener Eile. "Selbst wenn an diesem Vorhaben festgehalten werden soll, kann man die zahlreichen Bedenken nicht einfach ignorieren", sagte Rohleder. "Das Leistungsschutzrecht sollte auf keinen Fall mit Blick auf das nahende Ende der Legislaturperiode im Hauruck-Verfahren durchgepaukt werden."

"Viele netzpolitische Gesetzesvorhaben sind gescheitert. Das Leistungsrecht macht die jetzt schon lange Liste politischer Fehlentscheidungen noch länger", sagte Rohleder. Bitkom verweist auf das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das vom Bundesverfassungsgericht nachträglich gekippt wurde. Ein Gesetz für Internetsperren wurde verabschiedet, trat aber nie in Kraft und wurde inzwischen wieder aufgehoben. Das ursprünglich von der Bundesregierung unterstützte internationale Abkommen zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (ACTA) wurde nach massivem Druck der Netzgemeinde auf Eis gelegt.

Bitkom kritisiert an der Anhörung im Bundestag, dass die Sachverständigen einseitig ausgewählt wurden. So sind zwei Vertreter der Verlagsbranche geladen, aber kein Vertreter jener Dienste, die am Ende zahlungspflichtig sind, also der Suchmaschinen oder der Nachrichten-Aggregatoren. Auch wurde auf die Anhörung eines Vertreters der Netzgemeinde verzichtet. Rohleder: "Netzwirtschaft und Internetnutzer müssen letztlich die Zeche zahlen. Ein Gesetz vorzubereiten und sie bei der Ausschussanhörung außen vor zu lassen, ist für eine pluralistische Demokratie ein bemerkenswerter Vorgang." (Bitkom: ra)

Lesen Sie auch:
Bundesregierung kreiert Rechtsunsicherheit
Neue Chance für Abmahnanwälte?

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen