Leistungsschutzrecht zielt auf Google, trifft aber die deutsche Internetwirtschaft Unklar formulierter Gesetzestext beschreibt weder die geschützte Leistung noch die Höhe der Zahlung noch den Kreis der Zahlungsverpflichteten eindeutig
(18.02.13) - Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco warnt: Das geplante Leistungsschutzrecht schädigt die hiesige Internetwirtschaft. Damit trifft es einen gerade in Krisenzeiten relevanten Wachstumsmotor: Auf viele Unternehmen kommen wirtschaftliche Schäden in unbekannter Höhe zu. Grund ist der unklar formulierte Gesetzestext, der weder die geschützte Leistung noch die Höhe der Zahlung noch den Kreis der Zahlungsverpflichteten eindeutig beschreibt.
Hausgemachtes Problem: Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger gefährdet die Rechtssicherheit der deutschen Internetbranche. Da der Gesetzestext keine klare Definition bietet, wer alles zahlungspflichtig ist, kann nahezu jedes inhaltliche Angebot betroffen sein: von Portalen, die Suchmaschinentechnik von Drittanbietern oder fremde Texte automatisch über RSS-Feeds einbinden, bis hin zu Netzwerkangeboten wie Xing, in denen Nutzer ohne Kontrolle durch den Betreiber eigene Inhalte einstellen können. Dies nimmt die Bundesregierung bei dem Gesetzentwurf in Kauf: In der Antwort auf eine kleine Anfrage gestand sie ein, dass sie selbst davon ausgeht, dass der genaue Kreis der Betroffenen erst vor Gericht geklärt werden wird.
Vor diesem Hintergrund befürchtet eco, dass viele deutsche Internetunternehmen ihre Services einstellen oder einschränken müssen. Zum einen werden viele Angebote unrentabel, etwa wenn Portalbetreiber nun zusätzlich zu den Lizenzen für Suchmaschinentechnik auch noch Lizenzen für die Suchergebnisse in bisher unbekannter Höhe zahlen sollen. Zum anderen drohen jahrelange Gerichtsverfahren, um zu klären, wer überhaupt zahlungspflichtig ist. Oliver Süme, eco-Vorstand für Politik, Recht & Regulierung, befürchtet daher langwierige, lähmende Prozesse um hohe Streitwerte: "Rechtssicherheit erhält man als Anbieter nur noch dadurch, dass man jede Form von Suchfunktion oder Interaktivität abschaltet. Dann haben wir ein Internet auf dem technischen Stand von 1996." (eco: ra)
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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