Bitkom kritisiert Pläne zur Einführung eines Leistungsschutzrechts Nicht klar definiert, was mit einer "gewerblichen" Veröffentlichung gemeint ist
(28.06.12) - Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vorgelegt, der ein so genanntes Leistungsschutzrecht für Presseverleger vorsieht. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder kommentierte:
"Bislang ist völlig unklar, wie sich ein Leistungsschutzrecht sowohl ökonomisch als auch gesellschaftlich auswirken wird. Der Gesetzentwurf wirkt trotz der langen Reifezeit wie ein Schnellschuss und lässt viel Deutungsspielraum offen. So wird nicht klar definiert, was mit einer "gewerblichen" Veröffentlichung gemeint ist und der Begriff "Presseverleger" lässt trotz Definition Fragen offen. Ohne Klarheit im Gesetz müssen wir eine Prozesswelle fürchten.
Da auch kleine Teile von journalistischen Texten (sog. Snippets) explizit geschützt werden, ist zu befürchten, dass in Suchmaschinen die Suchergebnisse von Presseseiten künftig entweder gar nicht mehr gelistet bzw. nicht mehr mit gewohnten Teaser versehen werden. Das könnte dann faktisch erst nach einem Jahr geschehen, wenn das geplante Leistungsschutzrechts abgelaufen ist. Aus Sicht des Bitkom bremst ein Leistungsschutzrecht innovative Technologien und Dienste. Ähnlich wie bei Geoinformationsdiensten geht Deutschland auch hier wieder einmal einen Sonderweg." (Bitkom: ra)
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