Änderung des Urheberrechtsgesetzes


Bitkom kritisiert Pläne zur Einführung eines Leistungsschutzrechts
Nicht klar definiert, was mit einer "gewerblichen" Veröffentlichung gemeint ist


(28.06.12) - Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vorgelegt, der ein so genanntes Leistungsschutzrecht für Presseverleger vorsieht. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder kommentierte:

"Bislang ist völlig unklar, wie sich ein Leistungsschutzrecht sowohl ökonomisch als auch gesellschaftlich auswirken wird. Der Gesetzentwurf wirkt trotz der langen Reifezeit wie ein Schnellschuss und lässt viel Deutungsspielraum offen. So wird nicht klar definiert, was mit einer "gewerblichen" Veröffentlichung gemeint ist und der Begriff "Presseverleger" lässt trotz Definition Fragen offen. Ohne Klarheit im Gesetz müssen wir eine Prozesswelle fürchten.

Da auch kleine Teile von journalistischen Texten (sog. Snippets) explizit geschützt werden, ist zu befürchten, dass in Suchmaschinen die Suchergebnisse von Presseseiten künftig entweder gar nicht mehr gelistet bzw. nicht mehr mit gewohnten Teaser versehen werden. Das könnte dann faktisch erst nach einem Jahr geschehen, wenn das geplante Leistungsschutzrechts abgelaufen ist. Aus Sicht des Bitkom bremst ein Leistungsschutzrecht innovative Technologien und Dienste. Ähnlich wie bei Geoinformationsdiensten geht Deutschland auch hier wieder einmal einen Sonderweg."
(Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Politik auf EU-Ebene gefordert

    Der Digitalverband Bitkom plädiert vor der Konstituierung der neuen EU-Kommission für ein Umdenken in der europäischen Verbraucherpolitik. In den letzten Jahren wurde eine kaum überschaubare Vielzahl neuer Regeln wie Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, Data Act, AI Act oder dem Digital Services Act und diverse Verbraucherrechtsrichtlinien erlassen.

  • Quantum-Sicherheit beginnt jetzt

    Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit.

  • NIS2-Umsetzung & Null-Toleranz-Strategie

    148 Milliarden Schaden im vergangenen Jahr - und längst noch kein Ende in Sicht: Die Bedrohungslage ist und bleibt prekär. Zudem sorgen Digitalisierung, Cloud und KI für neue Angriffsflächen und eröffnen den Hackern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dies zeigt auch die jüngste Lünendonk-Studie. Der zu Folge hakt es insbesondere bei der E-Mail-Sicherheit und dem Schwachstellenmanagement. Trotz einer anhaltend massiven Bedrohungslage hat rund ein Drittel der Unternehmen keinen Überblick über den tatsächlichen Cybersecurity-Status.

  • Herausforderungen und Chancen der NIS-2-Direktive

    Mit der bevorstehenden Frist zur Umsetzung der NIS-2-Direktive stehen viele Unternehmen vor einer bedeutenden Herausforderung. Unsere Beobachtungen zeigen, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema zu lange vernachlässigt wurde.

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen