Bitkom und ZVEI: Elektrogerätegesetz muss nachgebessert werden Die vermeintlich bürgerfreundlichere Rücknahme durch den Handel führt nach Einschätzung der Hersteller nicht zu einer Steigerung der Sammelmenge, sondern lediglich zu einer weiteren Zersplitterung der Rücknahmewege
(30.03.15) - Die Branchenverbände Bitkom und ZVEI begrüßen den vom Kabinett verabschiedeten Entwurf der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) grundsätzlich, sehen aber Nachbesserungsbedarf. Auf Grundlage des ElektroG können Verbraucher seit März 2006 bundesweit kostenlos ihre Elektronikaltgeräte zurückgeben. Die Novelle soll die Vorgaben einer EU-Richtlinie umsetzen, wonach die Sammelmenge erhöht werden soll. Dem Entwurf zufolge wird künftig auch der Handel bei der Rücknahme der Altgeräte in die Pflicht genommen. Zudem sollen illegale Sammel- und Wiederverwertungswege eingedämmt werden.
Anstatt die Verantwortung für die Altgeräte-Rücknahme auf Kommunen und Hersteller zu fokussieren, setzt der Gesetzesentwurf auf eine möglichst große Vielfalt von Akteuren. Die vermeintlich bürgerfreundlichere Rücknahme durch den Handel führt nach Einschätzung der Hersteller nicht zu einer Steigerung der Sammelmenge, sondern lediglich zu einer weiteren Zersplitterung der Rücknahmewege. Eine kleinteiligere Transportkette mit geringen Mengen wirke sich außerdem negativ auf die CO2-Bilanz aus.
Das bisherige Modell der Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in Deutschland ist aus Sicht der Branchenverbände ein großer Erfolg. Die Hersteller von Elektro- und Elektronik-Geräten stellen seit dem 24. März 2006 sicher, dass gefüllte Sammelbehälter bei den Kommunen abgeholt und die Altgeräte einer sachgerechten Verwertung zugeführt werden. Dies, verbunden mit einem Maximum an Wettbewerb sowohl zwischen den verpflichteten Herstellern als auch den beauftragten Entsorgungsunternehmen, habe sich bewährt. Die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register stelle sicher, dass alle beteiligten Hersteller ihre Verpflichtungen erfüllen. (Bitkom: ra)
Bitkom: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.
Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen