Elektronikgerätegesetz: Verbraucher sollen ihre Altgeräte künftig nur beim Handel abgeben können, wenn dieser mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche umfasst Gesetzesentwurf unzureichend, wenn es darum geht, Elektro- und Elektronikgeräte länger nutzen zu können
(30.03.15) - Ob Handy, Computer oder Fernseher: Immer schneller kommen neue Geräte auf den Markt – und Verbraucher greifen zu. Damit wächst auch der Berg an Elektroschrott. Das Recycling wird wichtiger. "Es muss für Verbraucher einfacher werden, alte Geräte abzugeben, egal ob im Geschäft um die Ecke oder beim Onlinehändler", sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Sammlung alter Geräte soll durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) geregelt werden, das am 11. März 2015 im Kabinett Thema ist.
Der Entwurf des Bundesumweltministeriums geht aus Sicht des vzbv allerdings nicht weit genug. So sollen Verbraucher ihre ausgedienten Geräte künftig nur beim Handel abgeben können, wenn dieser mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche umfasst. In vielen anderen europäischen Ländern ist die Rückgabe wesentlich einfacher: Die Verbraucher können dort ihre alten Geräte bei jedem Elektrogeschäft abgeben, wenn sie ein neues kaufen. Der vzbv fordert eine vergleichbare Lösung für Deutschland, zumindest aber die Vorgaben der EU-Richtlinie umzusetzen. Demnach können alte Geräte beim Kauf eines neuen vergleichbaren Gerätes in jedem Elektrogeschäft und kleine Altgeräte wie Rasierapparate oder elektrische Zahnbürsten jederzeit im Handel mit mehr als 400 Quadratmetern kostenlos abgegeben werden.
Auch der Onlinehandel muss aus Sicht des vzbv zwingend eingebunden werden. Schließlich gehen mittlerweile etwa 20 Prozent am Gesamtumsatz bei klassischen Consumer Electronics (ohne Informations- und Kommunikationstechnologie) in Deutschland auf den Onlinevertrieb zurück.
Lebensdauer von Elektrogeräten erhöhen Unzureichend sei der Gesetzesentwurf, wenn es darum geht, Ressourcen zu schonen, zum Beispiel indem Elektro- und Elektronikgeräte länger genutzt werden. Bei der Produktentwicklung müssten die für die Lebensdauer relevanten Anforderungen wie Reparaturfähigkeit oder Nachrüstbarkeit sowie auch das Entsorgungskonzept im ElektroG stärker berücksichtigt werden. Der vzbv fordert, dass Verbraucher insbesondere Batterien und Akkumulatoren in mobilen Elektronikgeräten selbst austauschen können.
Auch die Information der Verbraucher zu Risiken beim Umgang mit ausgedienten Geräten hält der vzbv nicht für ausreichend. Die Politik müsse bessere Informationen rund um die in den Elektro- und Elektronikgeräten enthaltenen Schadstoffe, aber auch rund um das Thema Datenschutz schaffen. (vzbv: ra)
vzbv: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."
Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."
Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.
Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.
Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen