Vertrauliche Informationen vertraulich behandeln


Bitkom zur No-Spy-Erklärung bei öffentlichen Aufträgen
Kempf: "Erlass muss nachgebessert werden, um wirken zu können"

(31.07.14) - Der Bitkom hat den so genannten No-Spy-Erlass des Bundesinnenministeriums im Grundsatz begrüßt, mahnt aber Nachbesserungen an. "Die Initiative geht in die richtige Richtung", sagt Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. "Damit der Erlass effektiv für mehr Sicherheit sorgen kann, muss er aber konkretisiert und an einigen Stellen nachgebessert werden." Ohne Verbesserungen könnte der Erlass sogar kontraproduktiv wirken. Der Bitkom hat ein Positionspapier mit Vorschlägen für mehr Klarheit und Rechtssicherheit in neun konkreten Punkten verfasst.

Laut aktuellem Entwurf sollen Anbieter bei öffentlichen Ausschreibungen des Bundes erklären, dass sie "rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln und vor Einblicken Dritter zu schützen". Damit sollen die Unternehmen nicht nur verpflichtet werden, für hundertprozentige Sicherheit in punkto Technologie und Organisation zu sorgen. Es soll gleichermaßen erreicht werden, dass ein Zugriff von Nachrichtendiensten auf die IT- und Kommunikationssysteme der Unternehmen auch im Einzelfall vollständig ausgeschlossen ist.

Für die Ablehnung eines Bieters bzw. für die Kündigung eines bestehenden Vertrages soll künftig der Nachweis ausreichen, dass das bietende Unternehmen zur Datenweitergabe rechtlich verpflichtet ist. Dabei lässt der Erlass offen, welche Art von rechtlicher Verpflichtung gemeint ist. "Reicht dafür ein Gesetz, das den Behörden im Grundsatz entsprechende Möglichkeiten einräumt? Oder sind konkrete rechtliche Anordnungen im Sinne einer durchsetzbaren behördlichen Einzelmaßnahme gemeint?", fragt Kempf.

Der Erlass umfasst alle Ausschreibungen des Bundes mit "möglicher Sicherheitsrelevanz". "Schon der Begriff der ,Sicherheitsrelevanz‘ ist unbestimmt", sagt Kempf. "Unter ,mögliche Sicherheitsrelevanz‘ lässt sich alles und nichts fassen. Der Anwendungsbereich des Erlasses sollte unmissverständlich beschrieben werden." Auch wissen die Bieter derzeit nicht, inwieweit sie für ihre eigenen Zulieferer und weitere Unternehmen in der Zuliefererkette haften sollen. "Die global einzigartig vernetzte IT-Wirtschaft stellt dieses Haftungsrisiko vor besondere Herausforderungen", sagt Kempf.

Bitkom begrüßt in seiner Stellungnahme zum Erlass ausdrücklich, dass die Bundesregierung für ihre IT- und Kommunikationssysteme die höchste Sicherheit erreichen will. Dazu gehöre auch, die Beschaffungsbedingungen zu überprüfen. "Eine ordnungsgemäße Angebotserstellung erfordert dabei unmissverständliche Vorgaben", so Kempf. Die Eigenerklärung enthalte derzeit noch zu viele Unklarheiten. Kempf: "Der Staat braucht ein Höchstmaß an technologischer Sicherheit, die Unternehmen brauchen ein Mindestmaß an Rechtssicherheit. Wir appellieren an das Bundesinnenministerium, diese Rechtssicherheit möglichst umgehend herzustellen."

Das Positionspapier des Bitkom ist unter http://www.bitkom.org/de/publikationen/66702_79850.aspx verfügbar. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen