Breko begrüßt die Einstellung der Bundesnetzagentur gegen regionalisierten Regulierungsansatz Unabhängig vom Verfahren sei entscheidend, dass der Regulierer auf einen ausreichenden Abstand des Bitstromentgeltes zu den Kosten eines infrastrukturbasierten Betreibers achte
(02.11.09) - Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf einer Marktanalyse und einer Regulierungsverfügung im Bereich des Breitbandzugangs für Großkunden (Bitstromzugang) veröffentlicht. Danach ist weiter von einem einheitlichen bundesweiten Markt für Breitbandanschlüsse auszugehen. Außerdem stellte die Behörde klar, dass die von ihr betrachteten Märkte auch die VDSL-Infrastruktur umfassen. Damit werden jetzt auch Hochgeschwindigkeitszugänge vollständig dem Massenmarkt für Breitbandanschlüsse zugeordnet und unterliegen grundsätzlich der Regulierung.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßt die Entscheidung und sieht darin eine Sicherung der Vielfalt im deutschen Telekommunikationsmarkt. "Die Definition von regionalen Märkten mit unterschiedlichen regulatorischen Standards hätte der Telekom erhebliche Spielräume für Quersubventionierungen und strategische Preissetzung ermöglicht", führt Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers aus. "Die Bundesnetzagentur sorgt mit ihrer heutigen Ankündigung für Transparenz und Fairness im Wettbewerb der Breitbandanbieter."
In einer bereits im Herbst 2008 durchgeführten Anhörung hatten sich die Wettbewerber der Deutschen Telekom AG geschlossen gegen einen regionalisierten Regulierungsansatz ausgesprochen. Dabei waren erhebliche Bedenken bezüglich der Auswirkungen einer Regionalisierung auf den Breitbandwettbewerb laut geworden. Besonders auch im Hinblick auf die praktische Umsetzung, etwa bei der Abgrenzung regionaler Märkte. Die Bundesnetzagentur hat sich ferner dafür ausgesprochen, die Entgelte für den Bitstromzugang künftig nicht mehr vorab zu genehmigen, sondern lediglich einer nachträglichen Kontrolle zu unterziehen.
"Unabhängig vom Verfahren ist entscheidend, dass der Regulierer auf einen ausreichenden Abstand des Bitstromentgeltes zu den Kosten eines infrastrukturbasierten Betreibers achtet, um Investitionen in eine moderne Breitbandzugangsinfrastruktur nicht zu gefährden", sagt Albers. (Breko: ra)
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."
Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."
Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.
Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.
Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.
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