Telekom-Markt: Regulierung für Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht wird auch auf die NGA-Netze ausgedehnt Zur Verhinderung einer strategischen Preissetzung ist es zu begrüßen, dass die Preissetzung der Telekom Deutschland auch bei einem FTTB/FTTH-Ausbau reguliert wird
(23.09.10) - Die EU-Kommission hat die Leitlinien zum Zugang zu Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access, NGA) vorgestellt. Neben der sogenannten "NGA-Empfehlung" wurden auch Kommissions-Vorschläge für ein Programm zur Frequenzpolitik und eine Mitteilung zum Erreichen der Breitband-Ziele in Europa bekannt gemacht.
Die drei Dokumente sind Teil der "Digitalen Agenda", die die EU-Kommissarin Neelie Kroes am 19. Mai 2010 präsentiert hat.
In der NGA-Empfehlung der EU-Kommission werden die nationalen Telekom-Regulierungsbehörden (NRB) verpflichtet, für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der erforderlichen Förderung von Investitionen und der Wahrung des Wettbewerbs zu sorgen. Zudem ist bei der Festlegung der Zugangspreise durch die nationalen Telekom-Regulierungsbehörden das Investitionsrisiko der Netzbetreiber "angemessen zu berücksichtigten".
Damit wird, wie vom Breko gefordert, die Regulierung für Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht, also in Deutschland die Telekom Deutschland, auch auf die NGA-Netze ausgedehnt. Ohne diese regulatorischen Compliance-Vorgaben und die Öffnung dieser Infrastruktur bliebe dieser Markt wettbewerbsfrei und der Telekom Deutschland würde ein Vorsprung in der FTTB/FTTH-Kundengewinnung eingeräumt.
Zur Verhinderung einer strategischen Preissetzung in diesem Segment ist es zu begrüßen, dass die Preissetzung der Telekom Deutschland auch bei einem FTTB/FTTH-Ausbau reguliert wird, um den Wettbewerb auf diesen Infrastrukturen zu fördern.
Zu warnen ist an dieser Stelle vor einer investitionshemmenden Regionalisierung der Regulierung. Enge regulatorische Vorgaben dürfen auch bei NGA-Netzen nicht jedem Marktteilnehmer auferlegt werden, sonst geraten Investitionen in ein Hochleistungsnetz ins Stocken, obgleich sie dringend erforderlich sind.
Vielmehr sollten Marktteilnehmer ohne beträchtliche Marktmacht regulierungsfrei bleiben. So werden Investitionen in moderne Infrastruktur unterstützt. Insbesondere Open Access-Geschäftsmodelle fördern nachhaltig den Wettbewerb und die Erschließung von Regionen ohne Zugang zu einem Breitbandnetz. (Dr. Stephan Albers, Breko: ra)
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