Bankenverband zur Abstimmung über Trennbankengesetz im Europäischen-Parlament Die Neuverhandlung des Berichtsentwurfs durch die Berichterstatter wird das Gesamtverfahren um mehrere Monate verzögern
(22.06.15) - Mit Sorge nimmt der Bankenverband das Ergebnis der Abstimmung im Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments über den Gesetzesvorschlag zur Bankenstrukturreform zur Kenntnis. Das Ergebnis zeigt, dass es auch nach monatelangen Beratungen keinen Konsens darüber gibt, was in dieser wichtigen Frage der richtige Weg ist.
Auf der einen Seite stehen jene, die auf die inzwischen durchgeführten umfangreichen Regulierungsmaßnahmen im Bankensektor noch weiter draufsatteln wollen und auf der anderen Seite jene, die die stabilisierende Wirkung dieser Regulierung erkannt haben und die Bedeutung der Universalbanken für das Wirtschaftswachstum in Europa hervorheben.
"Die Neuverhandlung des Berichtsentwurfs durch die Berichterstatter wird das Gesamtverfahren um mehrere Monate verzögern. Diese fortgesetzte Unsicherheit ist schlecht für die Banken in der EU und ihre Kunden. Um die schwächelnde europäische Wirtschaft in Gang zu bringen, benötigen wir gerade jetzt mehr denn je starke und stabile Universalbanken, die die Unternehmen langfristig sowohl bei ihren Investitionsprozessen als auch bei ihren Exportaktivitäten begleiten können", sagt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. (Bundesverband deutsche Banken – Bankenverband: ra)
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Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.
Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.
Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."
Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.
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