Selbstverpflichtung zu Geodatendiensten


BvD unterstützt Initiativen für mehr Datenschutz und Interessenausgleich im Internet
Datenverarbeiter könnten allerdings weiterhin die rechtlich nicht klar geregelten Geodienste anbieten, indem sie diese Verpflichtung nicht eingehen oder die Dienste vom Ausland aus anbieten


(08.12.10) - Der Berufsverband der betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten (BvD) begrüßt die Initiativen von Bitkom und Bundesinnenminister für besseren Datenschutz im Internet und schlägt differenziertere Regelungen vor.

Bitkom zeige mit der Selbstverpflichtung zu Geodatendiensten, dass es außerhalb staatlicher Vorgaben zum Datenschutz möglich sei, einen Datenschutzstandard für Verarbeitungsvorgänge zu formulieren und anzuerkennen. Der BvD unterstützt ausdrücklich solche Initiativen.

"Wir wünschen uns bestimmte Datenschutzstandards, sei es durch Verfahrensbeschreibungen oder Selbstverpflichtungen, auch für andere Verarbeitungsvorgänge und für andere Branchen", sagte Marco Biewald, stellv. Vorstandsvorsitzender des BvD. "Man kann dann bei der Auslegung der oftmals abstrakten gesetzlichen Datenschutzbestimmungen auf die branchenüblichen Vorgaben verweisen und diese auch einfordern".

Ob die mit der Selbstverpflichtung beabsichtigte Wirkung im Bezug auf die Geodienste erreicht werden kann, bleibe abzuwarten.

Eine einfache Widerspruchslösung sei ein guter Ansatz, jedoch stehen widerstreitende Interessen, in dem Fall Persönlichkeitsrecht und die so genannte "Panoramafreiheit" unversöhnlich gegenüber. Der Interessenausgleich gelinge nur mit wesentlich differenzierteren Regelungen.

Hier sollte man stärker zwischen dem Widerspruch bezüglich Bildverbreitung eines Gebäudes, was je nach Bewohner und Eigentümer unterschiedlich ausfallen kann und dem Widerspruch bezüglich abgebildeter Personen und nicht öffentlich zugänglicher Bereiche (wie Blick in Höfe und offene Fenster) unterscheiden. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass Schaden nur verhindert werden könne, wenn der Widerspruch vor Veröffentlichung von Daten berücksichtigt werde. Dieser Lösungsansatz fehle.

Datenverarbeiter könnten allerdings weiterhin die rechtlich nicht klar geregelten Geodienste anbieten, indem sie diese Verpflichtung nicht eingehen oder die Dienste vom Ausland aus anbieten. Die Bundesregierung sei deshalb gefordert, einen Standard auf europäischer Ebene und darüber hinaus einzufordern.

Mit dem vom Bundesinnenminister vorgelegten Gesetzentwurf zum Schutz vor besonders schweren Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht werden erste Anforderungen für datenschutzkritische Internetdienste gesetzestechnisch formuliert. Aus Sicht des BvD besteht hier dringender Handlungsbedarf, der über die genannte rote Linie hinaus geht.

Der Ansatz, die Vorgaben nicht am Verarbeitungvorgang bzw. Internetdienst, sondern am Grad der Persönlichkeitsrechtverletzung aufzuhängen, ist aus Sicht des BvD der richtige Ansatz.

Stärker in den Mittelpunkt gerückt werden sollten aber die Transparenz des jeweiligen Dienstes und die genauere Offenlegung von Zielen und Verarbeitungsvorgängen. Nur mit ausreichendem Hintergrundwissen könnten betroffene Personen abschätzen, was ein solcher Dienst für sie bedeutet.

Deshalb sollte auch fehlende oder falsche Transparenz deutlich sanktioniert werden.

Gefördert werden sollte mit dem Gesetz auch die Anonymisierung von Daten, als Alternative zur Datenerhebung und für den Interessenausgleich zwischen Datenverarbeiter und betroffener Person. In den Fällen der Standortdatenverarbeitung zeige sich, dass die Identität der betroffenen Personen oft unerheblich ist, weil aus den Standortdaten andere teils sinnvolle Dienste generiert werden können (z.B. Staumeldungen). Deshalb sollten mit dem Gesetz Anonymisierungstechniken gefördert und verbindlich gemacht werden. (BvD: ra)

BvD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

  • Bitkom zum Inkrafttreten des AI Acts

    Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 12. Juli trat am 1. August 2024 der AI Act in Kraft. Bereits in einem halben Jahr müssen Unternehmen erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Nach langem Kräfteringen gibt es mit dem AI Act nun zwar einen EU-weiten Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz, mit dem Inkrafttreten sind aber sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene noch viele Fragen ungeklärt. Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Referentenentwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) enthält unter anderem Weichenstellungen für die künftige Ausgestaltung der bisherigen gematik GmbH. Die Weiterentwicklung ist für die Digitalisierung des Gesundheitswesens notwendig. Allerdings geht der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu weit und greift teilweise tief in den freien Wettbewerb ein.

  • Noch wichtige Details müssen angepasst werden

    Die NIS2-Richtlinie der EU soll angesichts einer zunehmenden Bedrohung durch Cyberattacken die Cybersicherheit der europäischen Wirtschaft stärken und auf ein einheitlich hohes Niveau bringen. Das Bundeskabinett hat die notwendige deutsche Umsetzung - das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz - beschlossen.

  • Bitkom zum TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz

    Das Bundeskabinett hat Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verabschiedet. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Nach monatelanger Verzögerung hat das Bundeskabinett … einen Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verabschiedet, das trotz richtiger Ansätze hinter den Erwartungen und selbstgesteckten Zielen zurückbleibt. Wir begrüßen, dass nach langen Diskussionen, ob dem Ausbau von Telekommunikationsnetzen ein 'überragendes öffentliches Interesse' wie etwa auch den erneuerbaren Energien bescheinigt werden soll, sich dieses nun im Gesetzentwurf wiederfindet."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen