Entwurf zum Anlegerschutzgesetz sei lückenhaft und ohne Durchschlagskraft vzbv kritisiert fehlende Regelungen für freie Finanzvermittler und die weiterhin zersplitterte Aufsicht
(08.12.10) - Eine Finanzmarktreform aus einem Guss fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und kritisiert die von der Bundesregierung geplanten Regelungen zum Anlegerschutz als lückenhaft. Anlass war die im Finanzausschuss des Bundestages.
"Das ist Stückwerk ohne Konzept", kritisiert Vorstand Gerd Billen. Die Maßnahmen bräuchten mehr Biss und müssten schlüssig aufeinander abgestimmt sein. Am Entwurf zum Anlegerschutzgesetz kritisiert der vzbv vor allem die fehlenden Regelungen für freie Finanzvermittler und die weiterhin zersplitterte Aufsicht.
Die Finanzkrise habe massive Probleme im Finanzvertrieb zu Tage gefördert, die nach grundlegenden Antworten verlangen. Doch die Politik der Bundesregierung folge aus Sicht des vzbv keinem erkennbaren Plan, der für eine neue Finanzmarktarchitektur erforderlich ist. Wesentliche Elemente wären neben einem engagierten Anlegerschutzgesetz und verbesserten Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung eine verbraucherorientierte Reform der Finanzaufsicht, ein Ausbau der unabhängigen Finanzberatung und eine Stärkung der Marktwächterfunktion von Verbraucherorganisationen.
Lückenhafter Anlegerschutz Der Regierungsentwurf zum Anlegerschutzgesetz ist aus Sicht des vzbv lückenhaft und ohne Durchschlagskraft. So fehle darin die ursprünglich vorgesehene Regulierung des Grauen Kapitalmarktes. Zwar habe die Deutsche Bundesregierung hierfür ein weiteres Gesetz in Aussicht gestellt. Allerdings sollen freie Finanzvermittler weiterhin nicht wie Banken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unterstehen, sondern nur der Gewerbeaufsicht. Diese gewährleiste jedoch, anders als die BaFin, keine laufende Aufsicht. "Der Schutz von Verbrauchern bleibt damit vom Vertriebsweg abhängig und die Aufsicht zersplittert", kritisiert Billen. (vzbv: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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