BvD ist froh: Elena-Verfahren eingestellt


BvD meint: Elena scheitert an den Kosten und am Datenschutz
"Der Aufwand und die Kosten für die Unternehmen standen in keinem Verhältnis zu dem fragwürdigen Erfolg, der versprochenen Entbürokratisierung"

(25.07.11) - Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt die Einstellung des Elena-Verfahrens. Bereits im letzten Jahr forderte der BvD das Verfahren sofort zu beenden, denn das Elena-Verfahren sei unverhältnismäßig, eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung, berge das Risiko des Datenmissbrauchs und wecke Begehrlichkeiten. Auch wären grundlegende Datenschutzprinzipien nicht erfüllt worden. Die Kosten für die bundesweite Einführung und Umsetzung explodierten und der bürokratische Aufwand hätten zu- statt abgenommen.

Der BvD sagt weiter:
"Es wurden ausnahmslos Daten von jedem Beschäftigten (Gehalt und Gehaltsbestandteile, Fehlzeiten, die Wochenarbeitszeit, Streiktage, Anzahl unbezahlter Urlaubstage, bei Kündigung auch die Hintergründe der Kündigung) auf Vorrat gespeichert. Unabhängig davon, ob ein Beschäftigter jemals einen Antrag auf Sozialleistungen stellt, noch welche Sozialleistung er einmal beantragt. Es fehlte ein konkreter Verwendungszweck. Es bestand lediglich das abstrakte Ziel, Anträge auf Sozialleistungen elektronisch abzuwickeln und so das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Die Datenschutzbeauftragten hatten mit dem Verfahren alle Hände voll zu tun. Laufende Anfragen von Betroffenen, Ärger mit den Behörden und den IT-Projekten. Der Aufwand und die Kosten für die Unternehmen standen in keinem Verhältnis zu dem fragwürdigen Erfolg, der versprochenen Entbürokratisierung. Viele Unternehmen mussten zwangsweise Daten von Beschäftigten erzeugen, die vorher gar nicht vorhanden waren und gespeichert bzw. übermittelt wurden.

Es bleibt ab zu warten, wie die bereits bestehende Elena-Struktur weiter genutzt werden kann. Statt ein kompliziertes Melde- und Antragsverfahren übertragungstechnisch vereinfachen zu wollen, fordert der BvD die Beantragung von Sozialleistungen zu vereinfachen. Die angabepflichtigen Daten für die Verfahren sind zu reduzieren. Es ist darüber hinaus zu prüfen, zu welchen Zwecken solche Meldungen benötigt werden."
(BvD: ra)


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