Spekulationen und Finanztransaktionssteuer


Deutsche Kreditwirtschaft: Finanztransaktionssteuer stoppt keine Spekulation, stabilisiert keine Märkte
Grundsätzlich sei der Ansatz falsch, regulatorische Probleme mit der Einführung einer zusätzlichen Steuer lösen zu wollen


(08.12.11) - Die Deutsche Kreditwirtschaft hat in der Anhörung des Finanzausschusses große Bedenken gegen den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer deutlich gemacht. Der vorliegende Vorschlag werde weder dem erklärten Ziel gerecht, unerwünschte Spekulationen einzudämmen, noch würden dadurch die Finanzmärkte stabilisiert.

Die Deutsche Kreditwirtschaft betont, dass es nach dem vorgelegten Richtlinienvorschlag nicht möglich ist, nur "schädliche" Transaktionen zu belasten. Zudem sei die Finanztransaktionssteuer wegen möglicher Ausweichreaktionen fiskalisch - wenn überhaupt - nur vertretbar, wenn sie global oder zumindest EU-weit im Rahmen der EU-27 eingeführt werde.

Doch selbst in der Europäischen Union lehnten insbesondere Großbritannien als größter Finanzmarkt in Europa aber auch Schweden die Steuer strikt ab. Damit seien Ausweichreaktionen vorprogrammiert. Diese würden eher destabilisieren als stabilisierend wirken. Zudem könnte damit das von der
EU-Kommission europaweit erhoffte Steuermehraufkommen von rund 57 Mrd. Euro nicht erzielt werden.

Grundsätzlich sei damit der Ansatz falsch, regulatorische Probleme mit der Einführung einer zusätzlichen Steuer lösen zu wollen. Vielmehr sei das wichtige Ziel, Finanzmärkte in Zukunft stabiler zu gestalten, vorrangig nur mit entsprechenden regulatorischen Maßnahmen zu erreichen - und dies möglichst auf international abgestimmter Basis. (Deutsche Kreditwirtschaft: ra)

Bankenverband: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen