Kachelmann-Anwalt forderte Durchsuchung der Burda-Redaktionen Focus und Bunte DJV wertete die Forderung nach einer Durchsuchung als "gezielten Versuch, Journalistinnen und Journalisten einzelner Magazine zu kriminalisieren"
(15.12.10) - Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat die vom Anwalt des Wettermoderators Jörg Kachelmann geforderte Durchsuchung der Redaktionen von Focus und Bunte als Eingriff in die Pressefreiheit zurückgewiesen.
DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken forderte das zuständige Landgericht Mannheim auf, dem Antrag des Kachelmann-Anwalts nicht zu folgen: "Dass Journalisten über den Kachelmann-Prozess berichten, ist ihre Aufgabe. Dass sie es vielleicht auch besonders engagiert tun, ist Teil der Meinungsfreiheit. Das muss sich ein Anwalt gefallen lassen." Konken wertete die Forderung nach einer Durchsuchung als "gezielten Versuch, Journalistinnen und Journalisten einzelner Magazine zu kriminalisieren".
Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn hatte die Durchsuchung gefordert, da seiner Meinung nach Vereinbarungen zwischen den Magazinen Focus und Bunte sowie einigen Prozessbeteiligten getroffen worden sein sollen. (DJV: ra)
DJV: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.
Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 12. Juli trat am 1. August 2024 der AI Act in Kraft. Bereits in einem halben Jahr müssen Unternehmen erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Nach langem Kräfteringen gibt es mit dem AI Act nun zwar einen EU-weiten Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz, mit dem Inkrafttreten sind aber sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene noch viele Fragen ungeklärt. Ob Deutschland und Europa zu Innovationsstandorten für Künstliche Intelligenz oder zu Nachzüglern werden, hängt entscheidend von der weiteren Ausgestaltung und Umsetzung des AI Acts ab."
Der Referentenentwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) enthält unter anderem Weichenstellungen für die künftige Ausgestaltung der bisherigen gematik GmbH. Die Weiterentwicklung ist für die Digitalisierung des Gesundheitswesens notwendig. Allerdings geht der Gesetzentwurf an vielen Stellen zu weit und greift teilweise tief in den freien Wettbewerb ein.
Die NIS2-Richtlinie der EU soll angesichts einer zunehmenden Bedrohung durch Cyberattacken die Cybersicherheit der europäischen Wirtschaft stärken und auf ein einheitlich hohes Niveau bringen. Das Bundeskabinett hat die notwendige deutsche Umsetzung - das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz - beschlossen.
Das Bundeskabinett hat Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verabschiedet. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Nach monatelanger Verzögerung hat das Bundeskabinett … einen Entwurf für das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz verabschiedet, das trotz richtiger Ansätze hinter den Erwartungen und selbstgesteckten Zielen zurückbleibt. Wir begrüßen, dass nach langen Diskussionen, ob dem Ausbau von Telekommunikationsnetzen ein 'überragendes öffentliches Interesse' wie etwa auch den erneuerbaren Energien bescheinigt werden soll, sich dieses nun im Gesetzentwurf wiederfindet."
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen