Terrorismusgefahren & Grundrechtsschutz


Kommentar zum Bundesverfassungsgerichtsentscheid zum BKA-Gesetz
BVerfG zu BKA-Gesetz: Terrorismusbekämpfung hat freiheitsrechtliche Grenzen



Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) ), die sich seit über 30 Jahren für die Wahrung des Datenschutzes in einer sich gesellschaftlich und technologisch schnell ändernden Welt einsetzt, dankt dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für sein Urteil vom 20.04.2016 zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA-Gesetz), in dem das Gericht viele Regelungen für verfassungswidrig und für konkretisierungsbedürftig erklärt hat.

In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung liefert das BVerfG eine in sich konsistente Bewertung moderner technischer Ermittlungsmethoden aus freiheitlicher, demokratischer und rechtsstaatlicher Sicht. Angesichts der bei der Politik herrschenden Bereitschaft, angesichts der aktuellen Terrorismusgefahren Abstriche beim Grundrechtsschutz vorzunehmen, erweist sich das BVerfG wohltuend als Korrektiv, das den Schutz der Freiheitsrechte garantiert, ohne aber den Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden die für ihre Aufgabenerfüllung nötigen Instrumente vorzuenthalten.

Dazu Frank Spaeing, Vorsitzender der DVD, sagte: "Die Politik sollte sich endlich die richterliche Abwägung von Freiheits- und Sicherheitsbelangen zu eigen machen, mit der die seit Jahren immer wieder nötig werdenden Korrekturen überzogener Ermittlungsbefugnisse vermieden werden könnte. Das Urteil zum BKA-Gesetz liefert einen umfassenden Rahmen für die künftige Gestaltung des deutschen Polizeirechts, den die Gesetzgeber auf Bundesebene, aber auch in den Ländern und in Europa, berücksichtigen sollten."

Besondere Relevanz haben die Ausführungen des BVerfG zur unabhängigen Datenschutzkontrolle und zur Datenübermittlung von Sicherheitserkenntnissen in Drittländer außerhalb der Europäischen Union. Konkret erläutert hierzu Werner Hülsmann, stellv. Vorstandsvorsitzender der DVD: "Die geforderten regelmäßigen unabhängigen Prüfungen lassen sich für die zuständigen Datenschutzbehörden nicht mit ihrem derzeit verfügbaren Personalbestand erledigen. Die informationelle Aufrüstung von Sicherheitsbehörden muss zu einer massiven personellen und technischen Besserstellung von Datenschutzbehörden führen, um deren verfassungsrechtlich geforderte Aufgabenerfüllung zu gewährleisten."

Mit den Ausführungen zur Auslandsdatenübermittlung stellt das BVerfG zudem über das BKA-Gesetz hinausgehend klar, dass die bisherigenPlanungen zum Datenaustausch mit den USA, die derzeit auf europäischer Ebene verfolgt werden, ungenügend sind. Werner Hülsmann erklärt hierzu: "Die Urteile des BVerfG ergänzen insofern nahtlos die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Politisch bedeutet dies, dass der Druck auf die USA verstärkt werden muss, bei ihren Aktivitäten für die Sicherheit zumindest Mindeststandards des Datenschutzes und des Rechtsschutzes zu gewähren." (DVD: ra)

eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 09.06.16

DVD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Politik auf EU-Ebene gefordert

    Der Digitalverband Bitkom plädiert vor der Konstituierung der neuen EU-Kommission für ein Umdenken in der europäischen Verbraucherpolitik. In den letzten Jahren wurde eine kaum überschaubare Vielzahl neuer Regeln wie Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, Data Act, AI Act oder dem Digital Services Act und diverse Verbraucherrechtsrichtlinien erlassen.

  • Quantum-Sicherheit beginnt jetzt

    Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit.

  • NIS2-Umsetzung & Null-Toleranz-Strategie

    148 Milliarden Schaden im vergangenen Jahr - und längst noch kein Ende in Sicht: Die Bedrohungslage ist und bleibt prekär. Zudem sorgen Digitalisierung, Cloud und KI für neue Angriffsflächen und eröffnen den Hackern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dies zeigt auch die jüngste Lünendonk-Studie. Der zu Folge hakt es insbesondere bei der E-Mail-Sicherheit und dem Schwachstellenmanagement. Trotz einer anhaltend massiven Bedrohungslage hat rund ein Drittel der Unternehmen keinen Überblick über den tatsächlichen Cybersecurity-Status.

  • Herausforderungen und Chancen der NIS-2-Direktive

    Mit der bevorstehenden Frist zur Umsetzung der NIS-2-Direktive stehen viele Unternehmen vor einer bedeutenden Herausforderung. Unsere Beobachtungen zeigen, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema zu lange vernachlässigt wurde.

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen