BGH beendet Debatte um Internet-Sperrfantasien


BGH-Urteil mit hoher politische Relevanz: Es unterstreicht zum einen die gesellschaftliche Verantwortung der deutschen Zugangs-Provider
eco: "Damit dürfte der Plan von Musikindustrie und anderen Rechteverwertern, Urheberrechtsverstöße mit Internetentzug zu bestrafen, endgültig vom Tisch sein"

(11.02.13) - Mit der Entscheidung, dass ein Internetzugang in Deutschland zur Grundversorgung gehört, beendet der Bundesgerichtshof zugleich eine lange politische Debatte: Eine Internetsperre, wie sie die Rechteverwertungsindustrie als Strafe für Urheberrechtsdelikte fordert, wäre vor diesem Hintergrund unzulässig. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco begrüßt das Urteil.

Ohne Internet geht es nicht: Ein Ausfall des Zugangs wirke sich laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) "auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant aus". Zudem sei das Internet "ein die Lebensgestaltung … entscheidend mitprägendes Medium …, dessen Ausfall sich im Alltag signifikant bemerkbar macht." Sowohl für berufliche wie auch für private Zwecke gilt das Internet dem höchsten deutschen Zivilgericht als unverzichtbar.

Das Urteil hat auch eine hohe politische Relevanz. Es unterstreicht zum einen die gesellschaftliche Verantwortung der deutschen Zugangsprovider. Zum anderen dürfte es Versuchen anderer Branchen, Internetzugänge einzuschränken, einen Riegel vorschieben. Oliver Süme, Vorstand für Politik, Recht und Regulierung bei eco, begrüßt daher das Urteil: "Damit dürfte der Plan von Musikindustrie und anderen Rechteverwertern, Urheberrechtsverstöße mit Internetentzug zu bestrafen, endgültig vom Tisch sein. Der Entzug der Grundlage für eine eigenwirtschaftliche Lebenshaltung wäre völlig unverhältnismäßig und rechtswidrig."

Süme sieht in dem Richterspruch allerdings auch eine Verpflichtung für die Internetwirtschaft selbst: "Mit diesem höchstrichterlichen Urteil wird auch die hohe gesellschaftliche Bedeutung einer stabilen und sicheren Internetinfrastruktur bestätigt, die durch unsere Mitgliedsunternehmen bereitgestellt werden. Wir stehen dafür, dass die deutsche Bevölkerung ihren verlässlichen Zugang zum Netz erhält." Vor diesem Hintergrund sieht Süme zudem eine Verantwortung der Politik, den lahmenden Breitbandausbau außerhalb der Ballungsräume zu fördern, um gerade wirtschaftlich schwächeren Regionen bessere Entwicklungschancen zu bieten. (eco: ra)

Lesen Sie auch:
Internetanschluss und Zugangssperren
Für Lebensgestaltung von zentraler Bedeutung

eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen