Abkehr der Länder von Glücksspiel-Netzsperren?


Glücksspielstaatsvertrag: Sperrung von Websites ist für eco kein probates Mittel, um ein von Behörden gewünschtes Verhalten zu erzwingen
eco habe bereits mehrfach auf die nicht beabsichtigten Nebeneffekte der Sperren sowie auf die Gefahren für die grundrechtlich gewährleistete Meinungsfreiheit hingewiesen


(25.10.11) - Medienberichten zufolge steht eine neue Fassung des Glücksspielstaatsvertrags kurz vor der Unterzeichnung. Anders als frühere Entwürfe komme diese Version ohne Regelung zur netzseitigen Zugangssperrung von Websites aus – also ohne die sogenannten Internetsperren, mit denen deutsche Internetnutzer an der Nutzung hier nicht zugelassener Glücksspielangebote gehindert werden sollten.

eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft, zeigt sich noch skeptisch. Vorstandsvorsitzender Prof. Michael Rotert sagt: "Wir sind gespannt auf die neue Vertragsfassung. Die bisher bekannten Fassungen enthalten viele fragwürdige und wettbewerbsfeindliche Regelungen. Die Internetsperren waren nur das offensichtlichste von mehreren Problemen."

Die Sperrung von Websites ist für eco kein probates Mittel, um ein von Behörden gewünschtes Verhalten zu erzwingen. Das Verfahren bringt technische Schwierigkeiten und zudem eine Vielzahl von rechtlichen Problemen mit sich. eco hat bereits mehrfach auf die nicht beabsichtigten Nebeneffekte der Sperren sowie auf die Gefahren für die grundrechtlich gewährleistete Meinungsfreiheit hingewiesen. Zudem ist das Verfahren ineffektiv: Sperren können leicht umgangen werden und haben daher einen lediglich symbolischen Charakter.

Rotert begüßt die Abkehr der Länder von Glücksspiel-Netzsperren als längst überfällig: "Sperrmaßnahmen generell und insbesondere solche, die wettbewerblich motiviert zu Marktabschottungszwecken eingesetzt werden sollen, lehnt eco ab." Um den illegalen Glücksspielmarkt im Netz auszutrocknen, empfiehlt eco statt Sperrung und Repressalien die Schaffung eines attraktiven legalen Marktes. (eco: ra)

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