Breitbandige Datenübertragung: GDP mahnt, kommerzielles Interesse nicht über mehr an Sicherheit stellen Erhebliche Zweifel an der technischen Qualität des den Behörden in Aussicht gestellten Anteils des Frequenzspektrums
(29.01.15) - In der Umsetzung der sogenannten Digitalen Agenda warnt der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP); Oliver Malchow, die Bundesregierung davor, kommerzielle Interessen über die der öffentlichen Sicherheit zu stellen. In einem an den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Alexander Dobrindt, übermittelten Brief betonte Malchow: "Öffentliche Sicherheit und Katastrophenhilfe sind für unsere Gesellschaft von lebenswichtiger Bedeutung." Die GdP stelle fest, dass die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ein schnelles, zuverlässiges, unabhängiges und sicheres Kommunikationsnetz, zugeschnitten auf ihren taktischen Bedarf, benötigten.
Die Frequenzen, die wegen der Umstellung des digitalen terrestrischen Fernsehens auf den Standard DVB-T2 frei werden, sollen von der Bundesnetzagentur im ersten Halbjahr 2015 versteigert werden.
Laut GdP bestehen weiterhin erhebliche Zweifel an der technischen Qualität des den Behörden in Aussicht gestellten Anteils des Frequenzspektrums. Begrüßt werde zwar, dass die Klärung der Breitband-Nutzung für den digitalen Datenverkehr zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Infrastrukturministerium auf höchster Ebene erörtert werde, jedoch hatten Experten im Sommer des vergangenen Jahres den offenkundig gefundenen Kompromiss eines "gesplitteten Spektrums" als "Frequenzmüllplatz" bezeichnet.
Malchow: "Mit der Realisierung einer breitbandigen Datenübertragung wären Einsatzkräfte in der Lage, auch unter Zuhilfenahme visueller Informationen wie Videos, Gebäudeplänen oder hochauflösende Fotos jederzeit an jedem Ort ein umfassendes Lagebild als Grundlage für fundierte Entscheidungen zu liefern." Ohne zusätzliche Frequenzen werden die BOS ihren Auftrag, angesichts neuer Herausforderungen, in Zukunft nicht mehr erfüllen können." (GdP: ra)
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Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
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Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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