Umgang mit genetischen Daten bei Versicherern
Die deutschen Versicherer sagen: Gendiagnostikgesetz muss Informationsgleichgewicht wahren - Auf diesem Grundsatz beruhe das Prinzip der freiwilligen Versicherung
Unabdingbar aber bleibe das Informationsgleichgewicht zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer als Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages
(24.04.08) - Die deutschen Versicherer begrüßen, dass mit den im Bundeskabinett verabschiedeten Eckpunkten die politische Auseinandersetzung über den Umgang mit genetischen Untersuchungen wieder aufgenommen wird. Es ist im Interesse der Versicherer, dass genetische Untersuchungen nur von dafür qualifizierten Ärzten und nur nach einer fachkundigen Beratung durchgeführt werden dürfen. So wird der verantwortungsvolle Umgang mit genetischen Daten gewährleistet und Missbrauch vorgebeugt.
Der Versicherungswirtschaft ist wichtig zu betonen: Von keinem Versicherungsinteressenten wird vor dem Abschluss eines Vertrages die Durchführung eines Gentests verlangt. Dies ist auch künftig nicht beabsichtigt. Im Gegenteil unterstützen die Versicherer das Recht auf Nichtwissen.
Unabdingbar aber bleibt das Informationsgleichgewicht zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer als Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages. Auf diesem Grundsatz beruht das Prinzip der freiwilligen Versicherung.
Wer privaten Versicherungsschutz etwa in der Lebensversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung erlangen will, muss den Vertragspartner über alle bekannten Risiken informieren, und zwar unabhängig davon, auf welchem Weg dieses Wissen erlangt wurde. Dieses Prinzip der vorvertraglichen Anzeigepflicht ist durch das zu Beginn dieses Jahres in Kraft getretene Versicherungsvertragsgesetz bestätigt worden.
Durch genetische Testmethoden erlangte Kenntnisse über gesundheitliche Risiken können nicht anders behandelt werden als auf herkömmlichen medizinischen Verfahren beruhende Ergebnisse.
Die Versicherungswirtschaft hält es für unverzichtbar, dass im Laufe der parlamentarischen Beratung des Gendiagnostikgesetzes das Informationsgleichgewicht als Grundsatz der freiwilligen Personenversicherung berücksichtigt wird, damit auch in Zukunft Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen zu risikogerechten und damit fairen Preisen angeboten werden können.
Weiterführende Informationen zum Thema:
Gentechnik: Hohe Hürden bei Gentests
Datenschutz und HIS: Länder müssen handeln
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