Bank- und Kapitalmarktrecht


Geschlossene Fonds dürfen ab 2015 nur noch mit einem Kreditanteil von 60 Prozent arbeiten
Helge Petersen: "Reine Lobbyarbeit für geschlossene Fonds"

(08.01.15) - Nach einer neuen EU-Richtlinie dürfen geschlossene Fonds ab 2015 nur noch mit einem Kreditanteil von 60 Prozent arbeiten. Doch bringt das wirklich einen Vorteil für den Anleger? Helge Petersen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kiel, kommentiert:

"Ich bezeichne diese Richtlinie als vollkommenen Unsinn. Bereits bei einer Kreditbeteiligung von 50 Prozent lassen sich die katastrophalen Ergebnisse für die Anleger seit Jahren am Markt beobachten. In meinen Augen handelt es sich hierbei um reine Lobbyarbeit für geschlossene Fonds. Schon eine alte Regel aus dem Hypothekenbereich besagt, dass Banken nur bis 60 Prozent beleihen sollten. So bleiben sie sicher innerhalb der altbewährten Beleihungsgrenzen, während die Anleger sich vollkommen im nachrangigen Wagniskapital befinden. Damit dient die neue Richtlinie als reine Bankenabsicherungsvorgabe und bringt keinerlei Vorteil für den Anleger."
(Helge Petersen: ra)

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