Vereinheitlichung des Datenschutzes
Der finale Entwurf der EU-Datenschutz-Grundverordnung liegt jetzt vor und wird voraussichtlich Anfang 2016 seitens des Europäischen Parlaments und des Ministerrats genehmigt
Unternehmen müssen nun ein Risikomanagementverfahren einführen, die zentralen Prozesse und Werte sowie mögliche Schwachstellen und potentielle Risiken identifizieren
(25.01.16) - Im Dezember 2015 veröffentlichten Europäisches Parlament, EU-Kommission und Ministerrat einen finalen Entwurf EU-Datenschutz-Grundverordnung, über den voraussichtlich Anfang 2016 im Europäischen Parlament und im Ministerrat abgestimmt wird. Die neue Datenschutzverordnung sollte dann zwei Jahre später in Kraft treten. Michael Hack, SVP of EMEA Operations beim Datenspezialisten Ipswitch, hat diese neuen Entwicklungen kommentiert.
"Der finale Entwurf der EU-Datenschutz-Grundverordnung liegt jetzt vor und wird voraussichtlich Anfang 2016 seitens des Europäischen Parlaments und des Ministerrats genehmigt. Damit kann sie 2018 in Kraft treten. Zu den zentralen Änderungen gehört, dass Unternehmen, die mit großen Datenmengen umgehen dann einen Datenschutzbeauftragten beschäftigen müssen, der sich vor allem darum kümmern soll, dass die Daten sicher sind. Zudem müssen alle größeren Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden einer Regulierungsstelle gemeldet werden. Das hat gravierende Auswirkungen auf Unternehmen jedweder Größe, drohen doch bei Nichtbeachtung zusätzlich Bußgelder bis zu einer Höhe von vier Prozent des jährlichen, weltweiten Umsatzes.
Während die Vereinheitlichung des Datenschutzes über Ländergrenzen hinweg zweifellos ein wichtiger, wenn nicht gar zwingender Schritt ist, liegt die Last der damit verbundenen Kosten nun auf den Schultern der Unternehmen. Eine Untersuchung, die kürzlich seitens Ipswitch durchgeführt wurden, zeigt, dass mehr als zwei Drittel der befragten IT-Spezialisten es als Belastung für ihre Unternehmen sehen, sich auf die sich ständig ändernden Datenschutzbestimmungen einzustellen. Jeder Fünfte gab sogar zu, dass er nicht einmal sicher wäre, dass die Änderungen sein Unternehmen beträfen, obwohl sie bestätigten, dass sie personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten würden.
Unternehmen müssen nun ein Risikomanagementverfahren einführen, die zentralen Prozesse und Werte sowie mögliche Schwachstellen und potentielle Risiken identifizieren. Die Ergebnisse zeigen dann auf, mit welcher Priorität im nächsten Schritt welche Maßnahmen auf dem Weg zur Compliance in Angriff genommen werden müssen. Die Übung sollte alle Aspekte des Unternehmens abdecken und sowohl Technologien wie Strategien berücksichtigen, um die identifizierten Risiken abzumildern. Während die finanziellen Belastungen für Unternehmen durchaus gravierend ausfallen könnten, sieht es ganz danach aus, dass die Kosten für die Nichteinhaltung sie noch deutlich teurer kommen würden." (Ipswitch: ra)
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