Vereinheitlichung des Datenschutzes


Der finale Entwurf der EU-Datenschutz-Grundverordnung liegt jetzt vor und wird voraussichtlich Anfang 2016 seitens des Europäischen Parlaments und des Ministerrats genehmigt
Unternehmen müssen nun ein Risikomanagementverfahren einführen, die zentralen Prozesse und Werte sowie mögliche Schwachstellen und potentielle Risiken identifizieren

(25.01.16) - Im Dezember 2015 veröffentlichten Europäisches Parlament, EU-Kommission und Ministerrat einen finalen Entwurf EU-Datenschutz-Grundverordnung, über den voraussichtlich Anfang 2016 im Europäischen Parlament und im Ministerrat abgestimmt wird. Die neue Datenschutzverordnung sollte dann zwei Jahre später in Kraft treten. Michael Hack, SVP of EMEA Operations beim Datenspezialisten Ipswitch, hat diese neuen Entwicklungen kommentiert.

"Der finale Entwurf der EU-Datenschutz-Grundverordnung liegt jetzt vor und wird voraussichtlich Anfang 2016 seitens des Europäischen Parlaments und des Ministerrats genehmigt. Damit kann sie 2018 in Kraft treten. Zu den zentralen Änderungen gehört, dass Unternehmen, die mit großen Datenmengen umgehen dann einen Datenschutzbeauftragten beschäftigen müssen, der sich vor allem darum kümmern soll, dass die Daten sicher sind. Zudem müssen alle größeren Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden einer Regulierungsstelle gemeldet werden. Das hat gravierende Auswirkungen auf Unternehmen jedweder Größe, drohen doch bei Nichtbeachtung zusätzlich Bußgelder bis zu einer Höhe von vier Prozent des jährlichen, weltweiten Umsatzes.

Während die Vereinheitlichung des Datenschutzes über Ländergrenzen hinweg zweifellos ein wichtiger, wenn nicht gar zwingender Schritt ist, liegt die Last der damit verbundenen Kosten nun auf den Schultern der Unternehmen. Eine Untersuchung, die kürzlich seitens Ipswitch durchgeführt wurden, zeigt, dass mehr als zwei Drittel der befragten IT-Spezialisten es als Belastung für ihre Unternehmen sehen, sich auf die sich ständig ändernden Datenschutzbestimmungen einzustellen. Jeder Fünfte gab sogar zu, dass er nicht einmal sicher wäre, dass die Änderungen sein Unternehmen beträfen, obwohl sie bestätigten, dass sie personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten würden.

Unternehmen müssen nun ein Risikomanagementverfahren einführen, die zentralen Prozesse und Werte sowie mögliche Schwachstellen und potentielle Risiken identifizieren. Die Ergebnisse zeigen dann auf, mit welcher Priorität im nächsten Schritt welche Maßnahmen auf dem Weg zur Compliance in Angriff genommen werden müssen. Die Übung sollte alle Aspekte des Unternehmens abdecken und sowohl Technologien wie Strategien berücksichtigen, um die identifizierten Risiken abzumildern. Während die finanziellen Belastungen für Unternehmen durchaus gravierend ausfallen könnten, sieht es ganz danach aus, dass die Kosten für die Nichteinhaltung sie noch deutlich teurer kommen würden."
(Ipswitch: ra)

Ipswitch: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen