Aus fürs ewige Widerrufsrecht?


Osnabrücker Rechtsanwalt Werner Dillerup warnt Kreditnehmer
Betroffene sollten überprüfen lassen, ob sie ihre Darlehensverträge widerrufen können, und von diesem Recht zeitnah Gebrauch machen

(25.01.16) - Bereits im Juni 2016 könnte sich für Verbraucher das Widerrufsrecht bei Immobilienkreditverträgen entscheidend verschlechtern. Bisher ermöglicht eine fehlerhaft formulierte oder dargestellte Widerrufsbelehrung Verbrauchern noch Jahre nach Vertragsabschluss, Darlehen zu widerrufen und dann zu den aktuell günstigen Konditionen neu abzuschließen. "Nach Willen der Bundesregierung und der Kreditwirtschaft soll diese Widerrufsfrist nun für Neuverträge auf ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsabschluss sowie für Altverträge auf drei Monate nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes befristet werden", mahnt Rechtsanwalt Werner Dillerup von Heyers Rechtsanwälte aus Osnabrück.

Schnell handeln
Zwar hat der Bundestag den Gesetzesentwurf noch nicht beschlossen, doch Experten halten es zurzeit für möglich, dass die Parlamentarier den Empfehlungen von Bundesrat und Bundesregierung folgen. Momentan plant der Gesetzgeber das Inkrafttreten für den 21. März 2016. Rechtsanwalt Dillerup: "Aus diesem Grund sollten Betroffene überprüfen lassen, ob sie ihre Darlehensverträge widerrufen können, und von diesem Recht zeitnah Gebrauch machen. Das Ende der Widerrufsfrist für Altverträge würde einen Ansturm auf Kanzleien und Gerichte auslösen, sodass die Bearbeitungszeiten sich mutmaßlich verlängern würden."

Warum widerrufen?
Besteht eine fehlerhafte Formulierung im Vertrag, hat die 14-tägige Widerrufsfrist nach geltendem Recht nie zu laufen begonnen. Direkte Folge: Der Vertrag kann widerrufen und rückabgewickelt werden. Die Bank darf darüber hinaus keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen beziehungsweise muss diese zurückerstatten. Die hohe Zahl der fehlerhaften Verträge liegt an den bisher strengen gesetzlichen Anforderungen laut § 355 BGB. Doch obwohl der Gesetzgeber aus diesem Grund ein Muster einer Widerrufsbelehrung in das Gesetz aufgenommen hat, haben die wenigsten Banken und Sparkassen dieses Musterformular ohne Änderungen übernommen.

Hausbesitzer müssen bei Widerruf und Rückabwicklung des Vertrags nur darauf achten, dass die Anschlussfinanzierung der Immobilie gesichert ist, erklärt Rechtsanwalt Dillerup. Denn bei Rückabwicklung müssen sie die gesamte ausstehende Summe an die Bank zurückzahlen. Dann jedoch steht einer weiteren Abzahlung der meist sechsstelligen Summe zu den aktuell günstigen Zinskonditionen nichts mehr im Wege.
(Rechtsanwalt Werner Dillerup: ra)

Rechtsanwalt Werner Dillerup: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Datenschutz und Informationsfreiheit

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."

  • Bitkom zum "AI Continent Action Plan" der EU

    Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."

  • Rückschlag im Kampf gegen Korruption

    Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.

  • Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie

    Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.

  • Risiken frühzeitig zu kontrollieren

    Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen