Aus fürs ewige Widerrufsrecht?


Osnabrücker Rechtsanwalt Werner Dillerup warnt Kreditnehmer
Betroffene sollten überprüfen lassen, ob sie ihre Darlehensverträge widerrufen können, und von diesem Recht zeitnah Gebrauch machen

(25.01.16) - Bereits im Juni 2016 könnte sich für Verbraucher das Widerrufsrecht bei Immobilienkreditverträgen entscheidend verschlechtern. Bisher ermöglicht eine fehlerhaft formulierte oder dargestellte Widerrufsbelehrung Verbrauchern noch Jahre nach Vertragsabschluss, Darlehen zu widerrufen und dann zu den aktuell günstigen Konditionen neu abzuschließen. "Nach Willen der Bundesregierung und der Kreditwirtschaft soll diese Widerrufsfrist nun für Neuverträge auf ein Jahr und 14 Tage nach Vertragsabschluss sowie für Altverträge auf drei Monate nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes befristet werden", mahnt Rechtsanwalt Werner Dillerup von Heyers Rechtsanwälte aus Osnabrück.

Schnell handeln
Zwar hat der Bundestag den Gesetzesentwurf noch nicht beschlossen, doch Experten halten es zurzeit für möglich, dass die Parlamentarier den Empfehlungen von Bundesrat und Bundesregierung folgen. Momentan plant der Gesetzgeber das Inkrafttreten für den 21. März 2016. Rechtsanwalt Dillerup: "Aus diesem Grund sollten Betroffene überprüfen lassen, ob sie ihre Darlehensverträge widerrufen können, und von diesem Recht zeitnah Gebrauch machen. Das Ende der Widerrufsfrist für Altverträge würde einen Ansturm auf Kanzleien und Gerichte auslösen, sodass die Bearbeitungszeiten sich mutmaßlich verlängern würden."

Warum widerrufen?
Besteht eine fehlerhafte Formulierung im Vertrag, hat die 14-tägige Widerrufsfrist nach geltendem Recht nie zu laufen begonnen. Direkte Folge: Der Vertrag kann widerrufen und rückabgewickelt werden. Die Bank darf darüber hinaus keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen beziehungsweise muss diese zurückerstatten. Die hohe Zahl der fehlerhaften Verträge liegt an den bisher strengen gesetzlichen Anforderungen laut § 355 BGB. Doch obwohl der Gesetzgeber aus diesem Grund ein Muster einer Widerrufsbelehrung in das Gesetz aufgenommen hat, haben die wenigsten Banken und Sparkassen dieses Musterformular ohne Änderungen übernommen.

Hausbesitzer müssen bei Widerruf und Rückabwicklung des Vertrags nur darauf achten, dass die Anschlussfinanzierung der Immobilie gesichert ist, erklärt Rechtsanwalt Dillerup. Denn bei Rückabwicklung müssen sie die gesamte ausstehende Summe an die Bank zurückzahlen. Dann jedoch steht einer weiteren Abzahlung der meist sechsstelligen Summe zu den aktuell günstigen Zinskonditionen nichts mehr im Wege.
(Rechtsanwalt Werner Dillerup: ra)

Rechtsanwalt Werner Dillerup: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Politik auf EU-Ebene gefordert

    Der Digitalverband Bitkom plädiert vor der Konstituierung der neuen EU-Kommission für ein Umdenken in der europäischen Verbraucherpolitik. In den letzten Jahren wurde eine kaum überschaubare Vielzahl neuer Regeln wie Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, Data Act, AI Act oder dem Digital Services Act und diverse Verbraucherrechtsrichtlinien erlassen.

  • Quantum-Sicherheit beginnt jetzt

    Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit.

  • NIS2-Umsetzung & Null-Toleranz-Strategie

    148 Milliarden Schaden im vergangenen Jahr - und längst noch kein Ende in Sicht: Die Bedrohungslage ist und bleibt prekär. Zudem sorgen Digitalisierung, Cloud und KI für neue Angriffsflächen und eröffnen den Hackern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dies zeigt auch die jüngste Lünendonk-Studie. Der zu Folge hakt es insbesondere bei der E-Mail-Sicherheit und dem Schwachstellenmanagement. Trotz einer anhaltend massiven Bedrohungslage hat rund ein Drittel der Unternehmen keinen Überblick über den tatsächlichen Cybersecurity-Status.

  • Herausforderungen und Chancen der NIS-2-Direktive

    Mit der bevorstehenden Frist zur Umsetzung der NIS-2-Direktive stehen viele Unternehmen vor einer bedeutenden Herausforderung. Unsere Beobachtungen zeigen, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema zu lange vernachlässigt wurde.

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen