"Lieferkettengesetz dient allein den Gutmenschen"


Ethikverband der deutschen Wirtschaft: Ein Lieferkettengesetz ist unmoralisch
Lieferkettengesetz ungeeignet, bessere Lebensverhältnisse am Ende der Lieferkette zu erreichen



Der Ethikverband der deutschen Wirtschaft fordert, die Pläne für ein Lieferkettengesetz aufzugeben. "Mit diesem Gesetz tragen wir am anderen Ende der Welt zu Ausgrenzung, Ungerechtigkeit und Armut bei", so die Präsidentin des Verbands, Dr. Irina Kummert. Mit einem deutschen Lieferkettengesetz sollen deutsche Unternehmen verpflichtet werden, Standards unserer wohlhabenden westlichen Gesellschaft nicht nur in Deutschland und in Europa, sondern unterschiedslos in allen mehr oder weniger entwickelten Ländern der Welt einheitlich in ihren Lieferketten bis zum letzten Glied zu beachten. Die Befürworter des Lieferkettengesetzes befassen sich zu wenig damit, welche Konsequenzen die Durchsetzung ihrer Moralvorstellungen beispielsweise für eine Frau hat, die in prekären Verhältnissen etwa in einem Land wie Äthiopien ihre Kinder ernähren muss. Seriöse Studien, durchgeführt am Zentrum für Unternehmensverantwortung und Nachhaltigkeit (CCRS) der Universität Zürich, belegen, dass eine Bekleidungsfabrik dort vielfach die einzige Möglichkeit, insbesondere für Frauen ist, Geld zu verdienen und selbstbestimmt zu leben.

Das Lieferkettengesetz ist zusätzlich ungeeignet, bessere Lebensverhältnisse am Ende der Lieferkette zu erreichen. Der deutsche Staat soll deutsche Unternehmen sanktionieren, die es versäumen, in ihrer Lieferkette in einem fremden Land die Einhaltung der Menschenrechts- und Umweltschutzvorgaben zu kontrollieren. Damit wird ignoriert, dass andere Kulturkreise andere Auffassungen über Menschenrechte und wir nicht das Recht haben, unsere Vorstellung davon was das Gute sei, anderen Kulturkreisen vorzugeben. Es macht wenig Sinn, dass deutsche Unternehmen dazu verpflichtet werden, in China oder Brasilien die Gewährleistung von Umweltschutzvorgaben zu kontrollieren, wenn sie sie nicht durchsetzen können. Aus der geforderten Kontrolle würde nur eine Berichtspflicht zur Beschreibung unwürdiger Zustände - verbunden mit Schadensersatzansprüchen, einklagbar in Deutschland, wenn die Kontrollberichte nicht geschrieben werden.

Die deutschen Unternehmen sind gefordert und verpflichtet, mit Augenmaß für die konkreten Umstände des Betriebes und des Landes das ihnen Mögliche zu tun, um menschenwürdige Arbeit zu gewährleisten. "Ein Lieferkettengesetz dient allein den Gutmenschen zur Beruhigung und zementiert einen überheblichen Moralimperialismus", so Kummert. Erste Erfahrungen aus Ländern, die schon unter einem Lieferkettengesetz leben, zeugen von dessen Wirkungslosigkeit. Deutlich nachhaltiger ist der Druck der Öffentlichkeit. Der Modehersteller Boohoo im Vereinigten Königreich hat es gerade erfahren. Deshalb sollte die Bundesregierung statt durch ein Lieferkettengesetz durch noch bessere Öffentlichkeitsarbeit überzeugen. (Ethikverband der deutschen Wirtschaft: ra)

eingetragen: 19.08.20
Newsletterlauf: 27.10.20

Ethikverband der deutschen Wirtschaft: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Politik auf EU-Ebene gefordert

    Der Digitalverband Bitkom plädiert vor der Konstituierung der neuen EU-Kommission für ein Umdenken in der europäischen Verbraucherpolitik. In den letzten Jahren wurde eine kaum überschaubare Vielzahl neuer Regeln wie Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, Data Act, AI Act oder dem Digital Services Act und diverse Verbraucherrechtsrichtlinien erlassen.

  • Quantum-Sicherheit beginnt jetzt

    Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit.

  • NIS2-Umsetzung & Null-Toleranz-Strategie

    148 Milliarden Schaden im vergangenen Jahr - und längst noch kein Ende in Sicht: Die Bedrohungslage ist und bleibt prekär. Zudem sorgen Digitalisierung, Cloud und KI für neue Angriffsflächen und eröffnen den Hackern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dies zeigt auch die jüngste Lünendonk-Studie. Der zu Folge hakt es insbesondere bei der E-Mail-Sicherheit und dem Schwachstellenmanagement. Trotz einer anhaltend massiven Bedrohungslage hat rund ein Drittel der Unternehmen keinen Überblick über den tatsächlichen Cybersecurity-Status.

  • Herausforderungen und Chancen der NIS-2-Direktive

    Mit der bevorstehenden Frist zur Umsetzung der NIS-2-Direktive stehen viele Unternehmen vor einer bedeutenden Herausforderung. Unsere Beobachtungen zeigen, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema zu lange vernachlässigt wurde.

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen