Einstieg in die Vorratsdatenspeicherung?
Deutsche Politik im Datenschutz-Dilemma: Die deutsche Bundesjustizministerin hat laut naiin einige ihrer Positionen aufgegeben und will nun im Internet-Bereich das Quick-Freeze-Verfahren mit der klassischen Vorratsdatenspeicherung kombinieren
Forderung: Gesetzgeber soll sich zur Datensparsamkeit bekennen
(09.02.11) - Angesichts der noch andauernden Debatte um die Vorratsdatenspeicherung werden Rufe nach einer besseren Berücksichtigung des Datenschutzes schon im Gesetzgebungsverfahren laut. So fordert die Organisation "no abuse in internet" (naiin), dass bei jedem Gesetz durch ein unabhängiges Gremium künftig schon im Entwurfsstadium geprüft werden sollte, ob dessen Vorschriften auch dem Grundsatz der Datensparsamkeit Rechnung tragen.
"Schon heute wird jedes Gesetz durch den unabhängigen Nationalen Normenkontrollrat auf mögliche bürokratische Auswirkungen hin geprüft. Eine ähnliche Prüfung sollte auch im Hinblick auf die zu erwartenden negativen Konsequenzen für den Datenschutz der Bürger erfolgen", fordert Dennis Grabowski, 1. Vorsitzender von naiin.
Die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation, die sich für die Verbesserung des Datenschutzes im Internet sowie die Stärkung von Bürgerrechten im Online-Zeitalter einsetzt, sieht die Politik beim Thema Vorratsdatenspeicherung in einem Datenschutz-Dilemma.
"Einerseits werden Politiker – darunter auch Minister – zu Recht nicht müde, von der Internet-Wirtschaft Datensparsamkeit einzufordern. Andererseits fordern zum Teil die gleichen Politiker, dass Internet-Anbieter mehr Daten speichern sollen, als sie zur Abwicklung ihrer Dienste tatsächlich benötigen. Und das auch noch auf Vorrat", skizziert der naiin-Vorsitzende die Lage. Die seit über 10 Jahren bestehende Organisation, die von Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft getragen wird, fordert nun vom Gesetzgeber ein klares Bekenntnis zum Grundsatz der Datensparsamkeit.
In dem jüngst von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegten Eckpunktepapier sieht naiin den Einstieg in die Vorratsdatenspeicherung: "Die Justizministerin hat einige ihrer Positionen aufgegeben und will nun im Internet-Bereich das Quick-Freeze-Verfahren mit der klassischen Vorratsdatenspeicherung kombinieren. Sie selbst schlägt nun die anlassunabhängige, siebentägige Vorratsdatenspeicherung von Verkehrsdaten aller Internet-Nutzer vor", erklärt Grabowski. Werde dieser Vorschlag so umgesetzt, könne jede künftige Regierung die Speicherfristen mit Zustimmung des Gesetzgebers nach Belieben verlängern und ausweiten. (naiin: ra)
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