Internet-Pranger: Verfassungsrechtliche Bedenken


naiin: Internet-Pranger gefährden die öffentliche Ordnung
Internet-Pranger seien nicht dazu geeignet, die handwerklichen Fehler der Politik auszubessern


(25.07.11) - Die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation "no abuse in internet" (naiin) lehnt die jüngsten Forderungen nach Einführung eines Internet-Prangers für Sexualstraftäter, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, ab. "Auch wenn die Polizeigewerkschaften zu Beginn einer jeden politischen Sommerpause diese Debatte anstoßen, bleibt es dabei, dass Internet-Pranger mehr schaden als nutzen und zudem die öffentliche Ordnung gefährden", erklärt Dennis Grabowski, 1. Vorsitzender von naiin.

Die Organisation verweist auf negative Erfahrungen mit Internet-Prangern im Ausland sowie auf Fälle in Deutschland, in denen die Polizei nach Bekanntwerden des Aufenthaltsortes von Sexualstraftätern umfangreiche personalintensive Maßnahmen zu deren Schutz ergreifen musste.

Internet-Pranger sorgen laut naiin außerdem nur für eine Scheinsicherheit, da nur die bekannten Straftäter erfasst würden, von denen im Übrigen lediglich eine Minderheit rückfällig werde. "Familien, die in Orten leben, in denen laut Pranger keine Sexualstraftäter wohnhaft sind, werden so in falsche Sicherheit gewogen. Da die Dunkelziffer bei Sexualstraftaten jedoch sehr hoch ist, können Internet-Pranger somit keinen Mehrwert in punkto Sicherheit schaffen, sondern nur Verunsicherung stiften", so Grabowski. naiin verweist außerdem darauf, dass auch Internet-Pranger eine Form der Bestrafung darstellen und meldet verfassungsrechtliche Bedenken an.

"Darüber hinaus sind Internet-Pranger nicht dazu geeignet, die handwerklichen Fehler der Politik auszubessern. Fälle wie der in Dortmund können vermieden werden, wenn der Gesetzgeber Gesetze erlassen würde, die einer höchstrichterlichen Überprüfung auch standhalten", drängt der naiin-Vorsitzende auf eine schnelle Neuregelung der Sicherungsverwahrung. (naiin: ra)

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