Konsequenter gegen US-Regierung vorgehen


Nach jüngstem NSA-Skandal: Bundesregierung muss auf No-Spy-Abkommen beharren
USA hat international bereits mehrere No-Spy-Abkommen geschlossen, allerdings nur im Rahmen des "Five Eyes"-Klubs mit Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland

(13.02.15) - Nachdem es inzwischen sicher scheint, dass die Schadsoftware "Regin" aus dem Hause NSA stammt, werden immer mehr Stimmen laut, die von der Bundesregierung ein konsequenteres Vorgehen gegenüber der US-Regierung verlangen. Im Zuge dessen fordert die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (Nifis) ein No-Spy-Abkommen, das zukünftig das Ausspionieren zwischen den USA und Deutschland unterbinden soll. Laut Nifis-Vorsitzendem, Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp, haben "die NSA-Attacken eine neue Dimension erreicht". Symantec spricht in Bezug auf Regin von einer "hochkomplexen" Bedrohung. Regin ist in mindestens vierzehn Staaten zum Einsatz gekommen. Neben Deutschland zählen dazu auch Belgien, Brasilien und Indien. Neben dem Ausspionieren von Wirtschaftsunternehmen und Behörden zielen die NSA-Attacken mittlerweile auch gezielt auf die Infrastruktur ganzer Länder – Energie, Transport, Kommunikation.

NSA-Attacken haben eine neue Dimension erreicht
Die EU-Kommission, mehrere Telekom-Unternehmen, eine Mitarbeiterin im Bundeskanzleramt und die Internationale Atomenergiebehörde IAEA in Wien – das sind nur einige der Abhör-Stationen von Regin. Zwar hat die USA international bereits mehrere No-Spy-Abkommen geschlossen, bisher allerdings nur im Rahmen des sogenannten "Five Eyes"-Klubs mit Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland. "Experten nennen ihn den ‚exklusivsten Club‘ für den Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse. Da Deutschland nicht zum Five Eyes-Klub gehört, ist mittlerweile jedes Unternehmen und jede Behörde hierzulande ein potentielles Ausspähziel von NSA und Co.", betont Lapp. "Es geht um Infiltration, Kontrolle und gegebenenfalls Zerstörung von Computernetzwerken – federführend für das im Jahre 2010 gegründete Cyber Command der US-Streitkräfte ist der NSA-Chef." Nach Ansicht des IT-Sicherheitsexperten reicht es daher nicht aus, neue, fortschrittliche Sicherheitstechniken zur Abwehr von Cyber-Attacken zu entwickeln und zu fördern: "Es wäre sehr blauäugig zu denken, dass man damit die Ausspähgefahr dauerhaft in den Griff bekommt."

Der Sammelwut der NSA einen Riegel vorschieben
So sehr das Maßnahmenpaket des neuen IT-Sicherheitsgesetzes, das die Bundesregierung auf dem letzten IT-Gipfel im Oktober 2014, vorgestellt hat, zu begrüßen ist, so wichtig ist es, über ergänzende Alternativen nachzudenken. Die Rufe nach strengeren Datenschutzregeln mit den USA werden nicht nur bei deutschen und europäischen Datenschützern lauter. In diesem Zusammenhang wehrt sich die Nifis zudem vehement gegen Forderungen, die Verschlüsselung von Informationen zu verbieten bzw. kryptographische Schlüssel herausgeben zu müssen.

Auch eine Gruppe von US-Kongressabgeordneten, darunter auch ehemalige Befürworter des "USA Patriot Act", versucht über Parteigrenzen hinweg, die großflächige Sammelwut der NSA wieder einzudämmen. "Unter dem Vorwand, Terrorismus zu verhindern, erfolgt der systematische und permanente Versuch, wichtige Informationen aus der deutschen Politik und Wirtschaft auszuspähen. Das von der Regierung Merkel Anfang 2014 beerdigte No-Spy-Abkommen mit den USA muss daher wieder ausgegraben werden", fordert Lapp. "Ohne eine solche Vereinbarung werden die Attacken durch modernste Cyberwaffen weiter zunehmen." (Nifis: ra)

Nifis: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen