Finanzanlagenvermittler endlich der BaFin unterstellen Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Deutsche Kreditwirtschaft äußerten sich zum Kleinanlegerschutzgesetz
(18.02.15) - Mit Blick auf die Beratung des Kleinanlegerschutzgesetzes im Bundesrat betonten der vzbv und die DK gemeinsam, dass der Anlegerschutz auf dem Grauen Kapitalmarkt dringend gestärkt werden muss. Zahlreiche Maßnahmen des nun vorliegenden Gesetzentwurfs gehen in die richtige Richtung. Doch kann aus Sicht der Verbraucher- wie der Kreditwirtschaftsverbände dieses Ziel tatsächlich nur dann erreicht werden, wenn auch alle Akteure des Grauen Kapitalmarktes uneingeschränkt der laufenden Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen.
Der vzbv und die DK sprechen sich daher gemeinsam dafür aus, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine einheitliche Aufsicht über Finanzanlagenvermittler bei der BaFin zu verankern. Der Bundesrat hat diese Forderung bereits mehrfach in anderem Kontext erhoben.
Dies schließt mit ein, dass Finanzanlagenvermittler die gleichen umfassenden Anforderungen erfüllen müssen, die bereits für Banken und Sparkassen gelten – insbesondere die Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes WpHG. (vzbv: ra)
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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