TTIP mit aller Gewalt durchsetzen
EU-Kommission lehnt "Stop TTIP" ab: "Entscheidung nach Gutsherren-Manier", sagt die Piratenpartei
"Die Kommission betreibt eine gigantische PR-Maschinerie, um den Menschen zu suggerieren, die Verhandlungen seien offen und sie könnten daran partizipieren"
(24.09.14) - Zur Entscheidung der EU-Kommission, die Initiative "Stop TTIP" als Europäische Bürgerinitiative (EBI) abzulehnen, erklärt Bruno Kramm, TTIP Beauftragter der Piratenpartei:
"Die EU-Kommission wird wieder einmal ihrem Ruf gerecht, nach Gutsherrenmanier über die 500 Millionen Menschen in der EU zu bestimmen. Die Begründung der Kommission, sie könne dem EU-Rat nur vorschlagen einen Rechtsakt zu erlassen, nicht aber, einen Rechtsakt nicht zu erlassen, ist hanebüchen und zeigt die Kaltschnäuzigkeit der Kommission gegenüber den weit verbreiteten Sorgen der Menschen in Europa. Und sie zeigt uns auch, dass die EU-Kommission drauf und dran ist, TTIP mit aller Gewalt auch gegen den Willen der Bürger durchzusetzen. Hier ist die Bundesregierung in der Pflicht den Sorgen der Menschen Rechnung zu tragen und TTIP und CETA zu verhindern.
Die Kommission betreibt eine gigantische PR-Maschinerie, um den Menschen zu suggerieren, die Verhandlungen seien offen und sie könnten daran partizipieren. Was Partizipation für die Kommission tatsächlich heißt, hat sie heute bewiesen. Die Verhandlungen finden weiterhin hinter verschlossenen Türen statt, um demokratische Grundprinzipien zu Gunsten von Konzerninteressen auszuhebeln. Stören unerwünscht. Für uns kann das nur eins heißen: Wir müssen TTIP und CETA von der Straße aus bekämpfen, so wie uns das einst gegen ACTA gelungen ist."
Die Europäische Bürgerinitiative gibt Menschen in Europa die Möglichkeit, eigene Themen auf die Tagesordnung der EU-Kommission zu setzen. Sie müssen dafür innerhalb von zwölf Monaten eine Million Unterschriften in einem Viertel aller EU-Mitgliedsstaaten sammeln.
Das Bündnis "Stop TTIP" hat bereits Widerstand gegen die Entscheidung der EU-Kommission angekündigt. (Piratenpartei: ra)
Meldungen: Kommentare und Meinungen
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In seinem Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 27/22 hat der BGH entschieden, dass Online-Händler für Werbelinks auf Partnerseiten nicht haften. Bei Affiliate-Links können Teilnehmende eines Partnerprogramms auf eigenen Seiten einen Link zu Produkten eines Online-Händlers setzen und bekommen dafür eine Provision.
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