Quantum-Sicherheit beginnt jetzt


Was Unternehmen über die neuen NIST-Standards wissen müssen
In naher Zukunft werden Unternehmen aufgrund anstehender Änderungen durch Google gezwungen sein, TLS-Zertifikate fünf- bis sechsmal häufiger pro Jahr auszutauschen

1. April 2025

Von Kevin Bocek, Chief Innovation Officer bei Venafi

Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit. Eine der größten Herausforderungen wird darin bestehen, den Einsatz von Maschinenidentitäten, wie TLS-Zertifikaten und Code-Signing-Zertifikaten, genau zu identifizieren. Angesichts der Tausenden oder sogar Hunderttausenden von Zertifikaten, die im Einsatz sind, ist es unerlässlich, diese Anwendungen zu aktualisieren und neue Zertifikate gemäß den neuen Standards zu ersetzen.

Es gibt jedoch keinen Grund, auf die Umsetzung dieser Maßnahmen zu warten. In naher Zukunft werden Unternehmen aufgrund anstehender Änderungen durch Google gezwungen sein, TLS-Zertifikate fünf- bis sechsmal häufiger pro Jahr auszutauschen. Diese Umstellungen können als Generalprobe für die Quantum-Sicherheit betrachtet werden.

Eine kürzlich durchgeführte Umfrage ergab, dass 77 Prozent der Sicherheitsverantwortlichen erwarten, dass die Umstellung auf 90-Tage-Zertifikate zu häufigeren Ausfällen führen wird. Wenn Unternehmen sich nicht ausreichend auf diese Veränderungen vorbereiten, könnten sie bei der Post-Quantum-Bereitschaft ernsthafte Herausforderungen erleben. Ein effizientes Zertifikatsmanagement ist entscheidend, um kostspielige Ausfälle zu vermeiden und um für die zukünftige Quantum-Sicherheit gegenüber Prüfern und Vorständen gerüstet zu sein. (Venafi: ra)

eingetragen: 02.09.24
Newsletterlauf: 06.11.24

Venafi: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen