Finanzierung der Pflegereform


VdK fordert vom Gesundheitsminister rasche Hilfe für Pflegebedürftige
Ulrike Mascher erteilte einer kapitalgedeckten verpflichtenden privaten Pflegezusatzversicherung erneut eine deutliche Absage


(23.05.11) - Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, erwartet vom Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), dass er die angekündigte Pflegereform der Bundesregierung zügig vorantreibt, um die Situation von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen nachhaltig zu verbessern. Mascher erinnerte daran, dass der bisherige Gesundheitsminister Philipp Rösler in den letzten Monaten hohe Erwartungen geweckt habe.

"Die Demenzkranken und ihre Angehörigen können nicht länger auf Hilfe warten. Wir brauchen eine Erweiterung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Pflegebedürftige mit geistig-seelischen Einschränkungen, wie zum Beispiel Alzheimerpatienten, dürfen nicht schlechter behandelt werden als Betroffene mit körperlichen Defiziten", sagte die VdK-Präsidentin.

Zur Finanzierung der Pflegereform hat der VdK konkrete Vorschläge: "Wir brauchen einen Risikostrukturausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung. Davon könnten die gesetzlich Pflegeversicherten profitieren. Dabei hätten die privat Pflegeversicherten keinerlei Nachteile in Kauf zu nehmen, da die private Pflegeversicherung jedes Jahr Überschüsse in Milliardenhöhe erzielt", sagte Mascher. "Gesundheit und Pflege müssen für alle bezahlbar bleiben. Einseitige Belastungen der gesetzlichen Versicherten sind der falsche Weg". Mascher erteilte einer kapitalgedeckten verpflichtenden privaten Pflegezusatzversicherung erneut eine deutliche Absage.

Die VdK-Präsidentin wies auch darauf hin, dass die Versorgung der wachsenden Zahl von Demenzkranken eine Herausforderung für das gesamte Gesundheitssystem darstellt. Auch bei der Akutversorgung in Krankenhäusern gäbe es noch beträchtliche Defizite.

Der Sozialverband VdK setzt sich im Rahmen seiner bundesweiten Kampagne "Pflege geht jeden an" unter anderem dafür ein, dass der Hilfebedarf von Demenzkranken anerkannt wird und sie künftig mehr Leistungen aus der
Pflegeversicherung erhalten. (Sozialverband VdK Deutschland: ra)

Sozialverband VdK Deutschland: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen