VdK kritisiert fehlenden Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit Wenn die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nicht deutlich verbessert werde, drohe dem Pflegesystem der Kollaps
(29.03.11) - Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, kritisiert den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit als "völlig unzureichend": "Ohne einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit werden viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die bezahlte Auszeit zur Pflege eines Angehörigen nicht nehmen können. Sich nur auf den guten Willen der Unternehmen zu verlassen, ist der falsche Weg".
"Pflegende Angehörige leisten über Jahre hinweg physische und psychische Schwerstarbeit und entlasten Beitrags- und Steuerzahler um Milliardenbeträge. Wenn die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nicht deutlich verbessert wird, droht unserem Pflegesystem der Kollaps", erklärte Mascher.
Als "weltfremd" bezeichnete Mascher den vorgesehenen Gehaltsverzicht von 25 Prozent. "Die große Mehrheit kann über mehrere Jahre nicht mit 25 Prozent weniger Gehalt auskommen und keine späteren Einbußen bei der Rente verkraften." Langfristig, so Mascher, führe kein Weg daran vorbei, pflegenden Angehörigen eine finanzielle Leistung vergleichbar dem Elterngeld zukommen zu lassen. Nur so würden sich mehr Menschen zur Angehörigenpflege entschließen können.
Außerdem müsse mit der Pflegezeit ein Rückkehrrecht in die Vollzeittätigkeit verbunden sein. Menschen, die für die Pflege eines Angehörigen ihren Beruf ganz aufgegeben haben, sollten beim Wiedereinstieg mit Förderprogrammen unterstützt werden.
Die Ausdehnung der Pflegezeit auf zwei Jahre begrüßte die VdK-Präsidentin zwar, gab aber auch zu bedenken, dass Pflege oft viel länger dauere. Für die Zeit nach der zweijährigen Familienpflegezeit müsste es weitere Überlegungen geben, um pflegende Angehörige abzusichern.
Mit seiner Kampagne "Pflege geht jeden an" appelliert der Sozialverband VdK an die Bundesregierung, pflegende Angehörige bei der Reform der Pflegeversicherung angemessen zu berücksichtigen. Mehr Informationen unter www.pflege-geht-jeden-an.de. (Sozialverband VdK: ra)
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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