Weltfremd: Gehaltsverzicht von 25 Prozent


VdK kritisiert fehlenden Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit
Wenn die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nicht deutlich verbessert werde, drohe dem Pflegesystem der Kollaps


(29.03.11) - Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, kritisiert den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Familienpflegezeit als "völlig unzureichend": "Ohne einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit werden viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die bezahlte Auszeit zur Pflege eines Angehörigen nicht nehmen können. Sich nur auf den guten Willen der Unternehmen zu verlassen, ist der falsche Weg".

"Pflegende Angehörige leisten über Jahre hinweg physische und psychische Schwerstarbeit und entlasten Beitrags- und Steuerzahler um Milliardenbeträge. Wenn die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nicht deutlich verbessert wird, droht unserem Pflegesystem der Kollaps", erklärte Mascher.

Als "weltfremd" bezeichnete Mascher den vorgesehenen Gehaltsverzicht von 25 Prozent. "Die große Mehrheit kann über mehrere Jahre nicht mit 25 Prozent weniger Gehalt auskommen und keine späteren Einbußen bei der Rente verkraften." Langfristig, so Mascher, führe kein Weg daran vorbei, pflegenden Angehörigen eine finanzielle Leistung vergleichbar dem Elterngeld zukommen zu lassen. Nur so würden sich mehr Menschen zur Angehörigenpflege entschließen können.

Außerdem müsse mit der Pflegezeit ein Rückkehrrecht in die Vollzeittätigkeit verbunden sein. Menschen, die für die Pflege eines Angehörigen ihren Beruf ganz aufgegeben haben, sollten beim Wiedereinstieg mit Förderprogrammen unterstützt werden.

Die Ausdehnung der Pflegezeit auf zwei Jahre begrüßte die VdK-Präsidentin zwar, gab aber auch zu bedenken, dass Pflege oft viel länger dauere. Für die Zeit nach der zweijährigen Familienpflegezeit müsste es weitere Überlegungen geben, um pflegende Angehörige abzusichern.

Mit seiner Kampagne "Pflege geht jeden an" appelliert der Sozialverband VdK an die Bundesregierung, pflegende Angehörige bei der Reform der Pflegeversicherung angemessen zu berücksichtigen. Mehr Informationen unter www.pflege-geht-jeden-an.de. (Sozialverband VdK: ra)

Lesen Sie auch:
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Sozialverband VdK Deutschland: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen