Neuregelung der Veröffentlichungspflichten für Nebeneinkünfte bleibt unklar und wird auf nächste Legislaturperiode vertagt Transparency Deutschland hatte die Offenlegung von Nebeneinkünften auf Heller und Pfennig gefordert
(21.03.13) - Transparency International Deutschland kritisiert das zögerliche Vorgehen der Regierungsfraktionen zu den Veröffentlichungspflichten für Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten. Der Vorsitzende des Geschäftsordnungsausschusses des Bundestags, Thomas Strobl (CDU), gab bekannt, dass sich der Ausschuss mit den Stimmen der Regierungsfraktionen auf eine Erweiterung der Offenlegungspflichten für Nebeneinkünfte für Abgeordnete geeinigt hat. Eine konkrete Regelung liegt allerdings noch nicht vor. Damit bleibt unklar, worauf sich die Regierungsfraktionen konkret geeinigt haben.
Jochen Bäumel, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, sagte: "Leider müssen wir all diejenigen enttäuschen, die sich jetzt schon gefreut haben. Denn kurioserweise ist es auch auf Nachfrage nicht möglich zu erfahren, wie die Einigung im Detail aussieht. Damit wird eine detaillierte Bewertung unmöglich."
Anlass zur Kritik bietet auch die Vertagung des Inkrafttretens der neuen Transparenzvorschrift auf die kommende Legislaturperiode. "Es ist ein eigenartiges Demokratieverständnis, wenn Fraktionen in einer Legislaturperiode verkünden, was erst in der nächsten Legislaturperiode gültig sein soll, zumal die Geschäftsordnung ohnehin zu Beginn jeder Wahlperiode vom neuen Bundestag neu beschlossen werden muss. Glaubwürdigkeit entsteht durch Einheit von Reden und Handeln. Daher sollte die Änderung möglichst schnell, also noch vor der Wahl, in Kraft treten", so Bäumel.
Transparency Deutschland hatte die Offenlegung von Nebeneinkünften auf Heller und Pfennig gefordert. Dieser Vorschlag wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Aus Sicht von Transparency wird es nun entscheidend sein, dass die Bagatellgrenze nicht verwässert wird. Mehr Transparenz im oberen Einnahmenbereich darf nicht zu weniger Transparenz im unteren Bereich führen. Bisher liegt die Bagatellgrenze bei 1.000 Euro. (Transparency: ra)
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.
Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."
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