Compliance bei der Auftragsvergabe


Korruptionsprävention bei der Vergabe öffentlicher Aufträge: Transparency begrüßt Vorstoß von Bündnis 90/Die Grünen für ein Korruptionsregister-Gesetz
Der Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt als besonders anfällig für korruptes Verhalten gezeigt



(19.03.13) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Einrichtung eines bundesweiten Registers über unzuverlässige Unternehmen (Drs. 17/11415). Danach sollen Firmen, die wegen Bestechung verurteilt worden sind oder gegen die der hinreichende Verdacht der Bestechung oder anderer Formen der Korruption oder Wirtschaftskriminalität entstanden ist, für bis zu fünf Jahre in einem Korruptionsregister geführt werden. Wenn das Unternehmen durch geeignete Maßnahmen glaubhaft gemacht hat, dass sich das korruptive Verhalten nicht wiederholt oder der entstandene Schaden ersetzt wurde, soll eine vorzeitige Löschung möglich sein.

Christian Lantermann, Leiter der Arbeitsgruppe Vergabe von Transparency Deutschland, sagte: "Der Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt als besonders anfällig für korruptes Verhalten gezeigt. Wenn allerdings Unternehmen befürchten müssen, vom Kuchen der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen zu werden, werden sie alle Hebel in Bewegung setzen, Korruption im eigenen Unternehmen zu vermeiden und eine saubere Vergabe sicherzustellen."

Jährlich werden öffentliche Aufträge in einem Gesamtvolumen von mehreren hundert Milliarden Euro vergeben. Gerade vor dem Hintergrund knapper finanzieller Ressourcen von Städten, Kommunen und Gemeinden müssen die finanziellen Interessen der öffentlichen Hand und der Steuerzahler effektiv geschützt werden.

Bundesweite Regelung notwendig
Transparency begrüßt den Vorstoß für ein bundesweites Korruptionsregister. Aufgrund der Gesetzeslücke haben einige Bundesländer – unter anderem Berlin und Nordrhein-Westfalen – bereits eigene gesetzliche Regelungen getroffen. In Hamburg und Schleswig-Holstein stehen die Verhandlungen über ein gemeinsames Korruptionsregister kurz vor dem Abschluss.
Korruptionsregister auf Länderebene sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Da Ausschreibungen bundesweit abgewickelt werden, fordert Transparency seit Langem eine einheitliche Lösung auf Bundesebene.

Optimierungsmöglichkeiten des Gesetzentwurfes
Transparency verweist auf einige Optimierungsmöglichkeiten des Gesetzentwurfs von Bündnis 90/Die Grünen, unter anderem:

>> Es fehlen Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Melde- und Abfragepflicht der Behörden.
>> Es sind Unternehmen und nicht einzelne Personen in das Korruptionsregister einzutragen.
>> Die Bedingungen, unter denen eine Löschung aus dem Register möglich ist, sind zu konkretisieren. Die Löschung darf nur über eine zentrale Informationsstelle möglich sein.

Hintergrund
In der Vergangenheit gab es bereits zwei Vorstöße zur Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters. Eine Gesetzesinitiative des Bundeswirtschaftsministeriums unter der rot-grünen Koalition scheiterte im Jahr 2005 am frühzeitigen Ende der 15. Legislaturperiode. Ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 16/9780) wurde im Jahr 2009 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP abgelehnt.

Zur Drucksache 17/11415 (07.11.2012): http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711415.pdf
(Transparency: ra)

Lesen Sie auch:
Bessere Bekämpfung der Korruption

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen