Betrug und Korruption im Gesundheitswesen


Transparency kritisiert: Chance wurde verpasst, Licht in das Dunkel der Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen zu bringen
3. Bericht der Bundesregierung über die "Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen" sei völlig unzureichend


(30.09.11) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland fordert die Bundesregierung auf, endlich systematisch über Schadensfälle, Ermittlungen und Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen zu berichten. Seit Jahren beklagt Transparency, dass in Deutschland keine fundierten Zahlen vorliegen, wie viele Fälle von Betrug, Missbrauch und Korruption im Gesundheitswesen bundesweit festgestellt, durch Strafzahlungen wieder gutgemacht oder strafrechtlich verfolgt werden. Niemand weiß, welcher Gesamtschaden den Versicherten und den Krankenkassen durch Betrug und Korruption in Deutschland entsteht.

Die Chance wurde verpasst, Licht in das Dunkel der Korruptionsdelikte im Gesundheitswesen zu bringen. Der sehr verspätet vorgelegte 3. Bericht über die "Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen" für die Jahre 2008/2009 (Drs.17(14)0137) wurde im Gesundheitsausschuss ohne Debatte am 25.05.2011 abgenickt.

Anke Martiny, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, kritisierte: "Der vorliegende Bericht ist noch schlechter als seine beiden Vorgänger. Skandalös ist vor allem, dass ohne irgendeine Erklärung die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen überhaupt nicht vorkommen, sondern dass ausschließlich über die Krankenkassen berichtet wird. Hier ist zu vermuten, dass die Regierung die ablehnende Haltung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dem Gesetz gegenüber schlichtweg akzeptiert."

Transparency fordert im Einzelnen:

1.
Eine Systematisierung der Berichte hinsichtlich des Ermittlungszeitraums, der Ermittlungskriterien, der Vorgehensweise zur Schadensregulierung sowie zur Schadensprävention.

2. Eine Aufschlüsselung des Gesamtberichtes, aus der sich ergibt, a) wie viele Kassen, KVen, KzVn Berichte abgeliefert haben, b) wie viele Hinweise auf doloses Verhalten und dessen Bereinigung in diesen Berichten enthalten waren, c) wie viele Strafanzeigen erstattet wurden, d) wie hoch die Schadenssummen im Einzelfall und in der Summe waren.

3. Eine Darstellung über die Anbindung und Ausgestaltung der "Stellen" mit einer Analyse über deren Erfolge, so dass sich Folgen ergeben für eine Verbesserung des Systems.

4. Eine Veröffentlichung der Berichte, so dass eine öffentliche Debatte möglich ist.

5. Eine Darstellung der Effizienz dieses Gesetzes im Vergleich zu internationalen Anstrengungen zur Verbesserung der Effizienz der Gesundheitssysteme, wie sie zum Beispiel das European Healthcare Fraud and Corruption Network erarbeitet.

Seit 2004 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die gesetzlichen Krankenkassen, die Pflegekassen sowie die kassenärztlichen/ kassenzahnärztlichen Vereinigungen im Zweijahresrhythmus über die Wirkung dieser "Stellen" an ihre Aufsichtsgremien berichten müssen, die diese Berichte dann ihrer Aufsichtsbehörde zuleiten. Das Bundesgesundheitsministerium stellt eine Zusammenfassung her, die dem Bundesgesundheitsausschuss zugeleitet wird.

Die Kassen bemühen sich seit 2005, Fehlverhalten aufzudecken und zu ahnden. Da die gesetzlichen Vorgaben und Definitionen aber höchst ungenau sind, wird eine einheitliche Berichterstattung unmöglich.
Bereits im Februar 2011 hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine oberflächliche Antwort auf ihre kenntnisreiche Kleine Anfrage (BT Drs. 17/4752) zu diesen Stellen erhalten.

Anke Martiny, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, sagte. "Die Bundesregierung hat zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen kein Konzept. Viel schlimmer ist aber, dass sie die Kompetenzen des Parlaments missachtet und die mühevoll ausgehandelten Gesetze weder erfüllt noch kontrolliert." (Transparency: ra)

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen